Die AfD-Fraktion ist im Brandenburger Landtag mit einem Antrag gescheitert, die Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie für Demonstrationen aufzuheben. Es gebe keine Belege dafür, dass Versammlungen unter freiem Himmel Pandemietreiber seien, hatte die AfD-Abgeordnete Lena Kotré am Mittwoch zur Begründung erklärt. Daher solle die Beschränkung bei Demonstrationen auf maximal 1000 Teilnehmer gestrichen werden. Auch dürfe die demokratische Teilhabe der Bürger bei so genannten Spaziergängen gegen die Corona-Regeln nicht kriminalisiert werden, meinte Kotré.
Die anderen Fraktionen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Ihre Redner wiesen darauf hin, dass auch die „Spaziergänge“ Versammlungen seien, die nach dem Gesetz vorher angemeldet werden müssten. Diese Anmeldung liege jedoch in vielen Fällen nicht vor. Der Aufruf zu solchen Versammlungen auch durch die AfD sei „Rechtsbruch“, sagte die Grünen-Abgeordnete Marie Schäffer.
Meistgelesene Artikel
Stübgen: Beschränkung dient dem Schutz der Teilnehmer
Innenminister Michael Stübgen (CDU) erklärte in der Debatte, die Beschränkung der Teilnehmerzahl diene vor allem dem Schutz der Teilnehmer vor Infektionen. Die Menschen könnten das Versammlungsrecht wahrnehmen, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstießen. Vorgeschrieben sei die Anmeldung der Versammlungen sowie die Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstände. Die Polizei gehe gegen Verstöße konsequent vor, betonte Stübgen: Die Polizei habe bislang 600 Platzverweise erteilt und 400 Strafanzeigen sowie mehr als 1000 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gestellt.
Auch in Brandenburg gibt es seit Anfang Dezember in vielen Orten Demonstrationen gegen eine Impfpflicht und die Corona-Beschränkungen. Nach Angaben der Polizei lag für bis zu zwei Drittel der Versammlungen keine Anmeldung vor. In diesen Fällen wurden von der Polizei Anzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz gestellt.
