Brandenburg: Fehlalarme lösen Tausende Feuerwehr-Einsätze aus
Von den 44.900 Feuerwehr-Einsätzen im Jahr 2021 gingen einige Tausend auf Fehlalarme zurück. Wer ohne Grund den Notruf wählt, muss mit hohen Kosten rechnen.

Brandenburgs Berufs- und Freiwillige Feuerwehren sind im vergangenen Jahr zu rund 44.900 Einsätzen ausgerückt. Das teilte das Potsdamer Innenministerium auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Jedoch sind nach den Angaben nicht alle dieser Einsätze für die Betroffenen kostenlos. Das hängt auch damit zusammen, dass einige der Einsätze auf Fehlalarme zurückgingen.
In der Landeshauptstadt Potsdam konnten im vergangenen Jahr rund 25 Prozent der Einsätze der Berufsfeuerwehr sowie der 15 Freiwilligen Feuerwehren – 2021 waren es 3065 – bei den Verursachern abgerechnet werden. Das Gros der kostenpflichtigen Einsätze komme durch fehlerhafte Alarme der Brandmeldeanlagen zustande, sagte Stadtsprecherin Juliane Güldner. Jährlich erwirtschafte die Stadt dadurch zwischen 350.000 bis 550.000 Euro. Das entspreche jedoch nur einer Refinanzierung der Feuerwehren von fünf bis sieben Prozent.
Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
In Cottbus sind die Feuerwehren nach jüngsten Angaben 2020 zu etwa 23.200 Einsätzen ausgerückt, wie Stadtsprecher Jan Gloßmann informierte. Darunter waren 382 Fehlalarme. Die Freiwillige Feuerwehr und ihre Einheiten in Schwedt (Uckermark) hatten laut Stadtsprecherin Corina Müller im vergangenen Jahr 708 Einsätze, von denen 155 auf Fehlalarme zurückzuführen waren. Dafür fielen 2021 Kosten in Höhe von 5193 Euro an, 2020 waren es noch über 28.000 Euro, sagte die Sprecherin.
„Grundsätzlich regelt der Gesetzgeber keine Kostenpflicht für Einsätze der Feuerwehren. Vielmehr gibt er den Aufgabenträgern des örtlichen Brandschutzes die Möglichkeit, Gebühren und Kostenersatz zu erheben“, sagt Ministeriumssprecherin Josefin Roggenbuck. Die Grundlage dafür biete das Kommunalabgabengesetz. Eine Kostenpflicht bestehe demnach etwa, wenn jemand die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, sein Tier gerettet werden muss oder Besitzer eines Gebäudes ist, das mit Wasser vollläuft. Allerdings auch, wenn die Person wider besseren Wissens oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert hat. Das gelte auch, wenn seine Brandmeldeanlage einen falschen Alarm ausgelöst hat.
„Blinde“ und „böswillige“ Fehlalarme
Fehlalarme werden nach den Angaben in blinde, böswillige oder Fehlalarme unterteilt. Blinde Alarme entstehen unter anderem durch defekte Brandmelder, böswillige durch den Missbrauch von Notrufen und Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen, die beispielsweise durch Küchendämpfe oder Zigarettenrauch aktiviert werden. Im Vorjahr wurden den Angaben zufolge beispielsweise 2227 blinde, 274 böswillige und 3794 Fehlalarme erfasst. Ob die Täter bei böswilliger Alarmierung ausfindig gemacht werden konnten, ist nicht bekannt. „Eine Statistik über den Ermittlungsstand der Fehlalarme wird nicht geführt“, sagte die Sprecherin.
Bei den meisten Einsätzen der Feuerwehren handle es sich – wie in den Vorjahren – um Technische Hilfeleistungen, sagte Josefin Roggenbuck. 2021 gab es knapp 30.800 solcher Hilfeleistungen. Dazu gehörte unter anderem das Aufschneiden von Fahrzeugen bei der Unfallrettung.
