Brandenburg führt Maskenpflicht in Schulen ein

Wie in Berlin gilt nun auch in Brandenburg die Maskenpflicht in Schulen und Horten. Im Klassenzimmer muss keine Maske getragen werden

Schülerin mit Maske.
Schülerin mit Maske.imago images/Westend61

Potsdam-Wie in Berlin ist nun auch in Brandenburg ein Mund-Nasen-Schutz in Schulen Pflicht. Nach dem Nahverkehr und dem Einzelhandel beschloss das Kabinett am Dienstag, dass Masken auch in Schulen und Horten getragen werden müssen. Das gilt nicht für Klassenräume und Pausenhöfe. In Berlin gilt die Maskenpflicht an Schulen bereits seit Montag. Auf Fluren, in Treppenhäusern und Toiletten sollen Schülerinnen und Schüler sowie pädagogisches Personal Alltagsmasken tragen. Die Abstandsregel gilt nicht mehr.

Für öffentliche Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen wurde die Maskenpflicht in Brandenburg um mindestens rund drei Wochen verlängert. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln werden beibehalten. Die aktualisierte Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 4. September.

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Das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bleibt vorerst bis zum 31. Oktober bestehen, doch für Autokinos gibt es nun in Einzelfällen Ausnahmen - etwa für Konzerte. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern für Autokinos im Juli vorläufig außer Vollzug gesetzt und auf Besonderheiten wie den Aufenthalt im Auto verwiesen. Damit konnte im Juli ein Konzert mit Popsängerin Nena und anderen im Autokino in Schönefeld stattfinden.