Brandenburg: Greift die Polizei illegal auf Corona-Daten zu?
Um die Verwendung von Nutzerdaten aus Corona-Apps zur Strafverfolgung ist Streit entbrannt. Experten warnen vor Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.

In Brandenburg gibt es Streit um die Verwendung von Corona-Daten zur Strafverfolgung. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) kündigte in einer Sitzung des Rechtsausschusses des Brandenburger Landtags an, dass Daten aus der Luca- und Corona-Warn-App sowie die Gästelisten aus Restaurants für die Verfolgung „schwerer Straftaten“ genutzt werden sollen. Laut einem Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) verstößt das Land damit jedoch gegen das Infektionsschutzgesetz. Das Polizeipräsidium sah sich nun zu einer Stellungnahme gezwungen.
Laut RBB ist die Abfrage von Daten aus Corona-Apps bereits seit dem 1. September 2020 möglich: Nach Auskunft des Polizeipräsidiums in Brandenburg handelt es sich dabei um eine „innerbehördliche Regelung“. Diese besagt, dass die Polizei Daten aus den Apps erheben darf, allerdings nur mit der Zustimmung des zuständigen Staatsanwalts.
Gesetzgeber regelt Zugriff auf Daten
Nun heißt es, dass diese „innerbehördliche Regelung“ gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen würde. Konkret erklärte das Bundesjustizministerium gegenüber dem RBB: „Der Zugriff auf Daten der Luca-App zu Zwecken der Strafverfolgung verstößt gegen ausdrückliche Bestimmungen des Bundesrechts (hier: § 28a Absatz 4 Satz 3, 6 des Infektionsschutzgesetzes) sowie ggf. des Landesrechts.“
Auch der Leiter der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Professor Martin Heger, äußerte sich zum Sachverhalt: Der Gesetzgeber habe ausdrücklich festgelegt, „wer die Daten zu welchen Zwecken einsetzen darf. Und da stehen weder die Polizei und die Staatsanwaltschaft als Behörde noch der Zweck der Strafverfolgung drin. Deshalb sehe ich das als einen klaren Missbrauch von Daten“. Das Strafgesetzbuch kenne zudem den Begriff der „schweren Straftat“ nicht, so der RBB. Es gebe somit keine offizielle Definition einer schweren Straftat.
Polizeipräsidium widerspricht Vorwürfen
Die Brandenburger Fraktion BVB/Freie Wähler scheiterte am Donnerstag im Landtag mit einem Antrag, sich für eine Bundesratsinitiative für Grenzen bei der Nutzung der Corona-Kontaktdaten einzusetzen. Eine andere Verwendung als die Infektionsnachverfolgung müsse ausgeschlossen werden, begründete Fraktionschef Peter Vida den Antrag. „Wir wollen diese Möglichkeit unterbinden“, sagte er. Er bezog sich etwa auf Auswertungen von Daten der Luca-App. Den Strafverfolgungsbehörden müsse das bis auf weiteres untersagt werden, so der Antrag.
Ob die Strafverfolgungsbehörden in Brandenburg seit 2020 tatsächlich Corona-Daten abgefragt haben, ist bislang nicht bekannt. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Potsdam sagte dem RBB, ihm „persönlich“ sei kein Fall bekannt. Auch der Innenminister erklärte das gegenüber dem Landtag.
