Brandenburg: Mehr Freiheiten für Geimpfte

Einkäufe in Geschäften oder körpernahe Dienstleistungen könnten für vollständig Geimpfte in Brandenburg schon bald auch ohne negativen Corona-Test möglich sein. 

Wer seine Zweitimpfung gegen das Coronavirus erhalten hat, soll auch mehr Freiheiten bekommen. Dies plant das Land Brandenburg. (Symbolbild)
Wer seine Zweitimpfung gegen das Coronavirus erhalten hat, soll auch mehr Freiheiten bekommen. Dies plant das Land Brandenburg. (Symbolbild)Imago/Ute Grabowsky

Potsdam- Nach Berlin will auch Brandenburg Bürgern, die zweimal gegen Corona geimpft wurden, mehr Freiheiten gewähren. Das Gesundheitsministerium bereite nach einer Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums eine entsprechende Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung vor, teilte Ministeriumssprecher Gabriel Hesse am Donnerstag auf Anfrage mit. 

Danach könnten vollständig Geimpfte ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung ohne negativen Schnelltest jene Angebote in Anspruch nehmen, die bisher nur mit einem negativen Testergebnis genutzt werden können. Das betrifft etwa den Einkauf in Geschäften oder körpernahe Dienstleistungen. Wann das Kabinett dazu einen Beschluss fassen werde, sei noch nicht bekannt, erklärte Hesse.

Der Berliner Senat hatte bereits am Dienstag die Verordnung entsprechend geändert. Hintergrund ist ein Bericht des Robert Koch-Instituts, demzufolge das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft sind, spätestens ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung geringer sei, als bei Vorliegen eines negativen Tests bei infizierten Personen ohne Symptome.