Brandenburg nimmt fehlerhafte Fahrverbote zurück

Im neuen Bußgeldkatalog mit härteren Strafen für Raser wurde ein Formfehler entdeckt. Das hat bundesweit Folgen. In Brandenburg sind Tausende von der neuen Regelung betroffen. 

Ein Blitzer.
Ein Blitzer.imago images/Rene Traut

Potsdam-Wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog hebt das Land Brandenburg jetzt alle Fahrverbote für Raser auf, die nur nach dem neuen Recht verhängt wurden. Wie das Brandenburger Ministerium am Donnerstag mitteilte, stoppte Innenminister Michael Stübgen (CDU) die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden, bereits abgegebene Führerscheine müssten in diesem Fall sofort zurückgeschickt werden, Bußgeld müsse auch bei schon rechtskräftigen Bescheiden vorerst nicht bezahlt werden. In Brandenburg zog die zentrale Bußgeldstelle dem Ministerium zufolge bisher keine Führerscheine ein. Ob die Kommunen Führerscheine einzogen, ist bisher unklar.

Die neue Straßenverkehrsordnung sah einen Führerscheinentzug für zu schnelles Fahren schon bei geringeren Überschreitungen als bisher vor, außerdem wurden höhere Bußgelder fällig. Nach der neuen Straßenverkehrsordnung droht eigentlich ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Vorher lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Stübgen: „Bundesweites Chaos“ wegen Bußgeldkatalog

Weil aber ein Formfehler in der Verordnung aufgetaucht war, setzten alle Bundesländer den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug. Sie verständigten sich darauf, rechtlich zu prüfen, ob Führerscheine bald zurückgegeben werden. Sie wollten eine solche Entscheidung einer „Billigkeitsprüfung“ unterziehen, obwohl die Regelung schon rechtskräftig ist. Verhängte Bußgelder sollten aber in der Regel weiter Bestand haben.

Brandenburgs Innenminister sprach von einem bundesweiten Chaos. „Die Bürger haben vollkommen zu Recht den Anspruch an den Staat, dass er rechtlich einwandfrei handelt. Das gilt ganz besonders, wenn es um Sanktionen geht“, erklärte Stübgen laut der Deutschen Presse-Agentur. „Ich habe daher vollstes Verständnis für den Ärger der Menschen über das große Durcheinander, das uns mit der Änderung des Bußgeldes beschert wurde.“ Bei den bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden „ringen wir weiter um eine gerechte bundeseinheitliche Lösung“.