Potsdam-Die Landesregierung in Brandenburg plant das Ende der Testpflicht in Schulen, Kinos, Kneipen und beim Sport. Dies soll in Kreisen eintreten, die an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von zehn unterschreiten. Über einen noch nicht beschlossenen Entwurf berichtet die B.Z. Die Testpflicht soll demnach bei einem Inzidenzwert unter zehn auch an Grundschulen entfallen. Jedoch wird die Testpflicht wieder eingeführt, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert zehn überschreitet.
- Innenbereiche der Gaststätten
- Hotels
- Sport- und Schwimmhallen
- Universitäten und Hochschulen
- Fahr-, Musik- und Volkshochschulen
- Theater und Kinos
- Oberschulen
- Innenveranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmenden
- Aber: Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung sind nach wie vor notwendig.
- Beim Friseurbesuch und in Geschäften hat Brandenburg die Testpflicht schon abgeschafft.
Meistgelesene Artikel
Demonstrationen oder anderweitige Versammlungen sollen unter freiem Himmel ohne Personengrenze stattfinden können. Private Feiern hingegen bleiben auf 70 Gäste draußen und 30 Gäste drinnen beschränkt. Im öffentlichen Raum sind weiterhin Treffen von maximal zehn Personen gestattet.
- Schulen ab der fünften Klasse
- Bus und Bahn
- Einzelhandel
- Museen, Ausstellungen und Messen
- Bibliotheken
- Konzerthäusern, Theater und Kinos
- Spielhallen und Casinos
- In der Schule sollen Schüler die Masken abnehmen dürfen, wenn sie mindestens 1,5 Meter auseinander sitzen. Das gilt bisher schon für Theater, Konzertsäle, Kinos und in Büros.
Brandenburg: Prostitution soll wieder fast komplett erlaubt sein
Auch die Bordelle sind in den Lockerungsplänen der Brandenburger Landesregierung berücksichtigt worden. Prostitution ist somit wieder gestattet, wenn „an der sexuellen Dienstleistung nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sind“ und die Daten der Kunden erfasst werden. Mund- und Nasenschutz darf nur abgenommen werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt oder die Inzidenz ohnehin unter zehn liegt.
Prostitutionsveranstaltungen bleiben hingegen verboten. Dazu zählen laut Gesetz „für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden“. Auch Diskotheken und Clubs blieben weiterhin geschlossen.
