Brandenburg: Shoppingausflüge nach Polen wieder ohne Test möglich
Wer für bis zu 24 Stunden zum Einkaufen nach Polen fährt oder für weniger als 72 Stunden direkte Verwandte besucht, braucht weder Quarantäne noch Corona-Test.

Potsdam-Brandenburgern ist es wieder erlaubt, über die Grenze zum Einkaufen nach Polen zu fahren – ohne Corona-Quarantäne und negativen Test. Mit der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes ist das seit Donnerstag möglich. Wer für weniger als 72 Stunden direkte Verwandte (ersten Grades) besuche oder für bis zu 24 Stunden zum Einkaufen nach Polen fahre, brauche weder Quarantäne noch Test, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Dominik Lenz, am Freitag. Das Kabinett werde am Montag entscheiden, ob die aktuelle Quarantäneverordnung des Landes auslaufe oder entsprechend geändert werde.
Das Nachbarland Polen ist seit vergangenen Sonntag nur noch ein Corona-Risikogebiet. Damit entfiel bereits die Corona-Testpflicht vor der Einreise auf dem Landweg und es reichte, sich bis zu 48 Stunden nach der Einreise testen zu lassen. Vom 21. März bis 8. Mai war Polen wegen der hohen Infektionszahlen ein Hochinzidenzgebiet mit größeren Reiseeinschränkungen, weil die Zahl neuer Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche über 200 lag.
Neue Bundesregelung erleichtert Einreise aus mehr als 100 Staaten
Mit der neuen Regelung hob die Bundesregierung die generelle Quarantänepflicht bei Einreise aus mehr als 100 Ländern auf. Wer von dort nach Deutschland einreist, kann sich mit einem negativen Test von der Quarantäne befreien. Für Flugreisende ist der Test sowieso notwendig. Genesene und vollständig gegen Corona Geimpfte müssen nur noch in Quarantäne, wenn sie aus einem Gebiet mit neuen Virusvarianten kommen, ein Test vor und nach der Einreise entfällt.
Ende April hatte das Brandenburger Kabinett bereits entschieden, dass vollständige geimpfte Menschen nach ihrer Einreise aus dem Hochinzidenzgebiet Polen nicht mehr in zehntägige Quarantäne müssen. Grenzpendler, die aus beruflichen, familiären oder anderen triftigen Gründen die Grenze überschreiten, waren schon von der Quarantänepflicht ausgenommen, mussten aber zwei Mal wöchentlich einen negativen Test vorlegen.
