Bei gefälschten Masken-Attesten ermittelt Staatsanwalt

Die Polizei akzeptiere bei Kontrollen künftig nur noch Atteste im Original, so Brandenburgs Innenminister Stübgen.

Auf einem Attest zur Maskenbefreiung müssen neben dem Arzt auch die Diagnose und die Gründe zur Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein.
Auf einem Attest zur Maskenbefreiung müssen neben dem Arzt auch die Diagnose und die Gründe zur Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein.
imago images/U. J. Alexander

Potsdam-Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat nachdrücklich vor der Nutzung von gefälschten Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht gewarnt. Die Polizei akzeptiere bei Kontrollen künftig nur noch Atteste im Original, auf denen neben dem Arzt auch die Diagnose und die Gründe zur Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein müssten, sagte Stübgen am Donnerstag der Märkischen Allgemeinen. Diese Daten werde die Polizei aufnehmen und an die Gesundheitsämter weiterleiten.

„Wer glaubt, man könne all dies auf die leichte Schulter nehmen, den warne ich: Urkundenfälschung ist ein Offizialdelikt“, warnte Stübgen. Ein Offizialdelikt wird als Straftat von einer Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte in der vergangenen Woche im Landtag auch vor möglichen Konsequenzen für Ärzte gewarnt. Wenn sich ein Verdacht auf eine Fälschung oder eine mangelnde Begründung ergebe, würden diese Atteste an die Landesärztekammer weitergeleitet, erklärte Nonnemacher. Dort könnten dann berufsrechtliche Konsequenzen gegen Ärzte eingeleitet werden, wie dies in anderen Bundesländern bereits geschehen sei.

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