Potsdam-Ein Brandenburger Händler hat sich erfolgreich gegen die Testpflicht seiner Kunden gewehrt. Das Potsdamer Verwaltungsgericht folgte dem Eilantrag des Unternehmens gegen die Allgemeinverfügung für eine Testpflicht zum Zutritt von Verkaufsstellen im Einzelhandel. Es habe die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet, teilte das Gericht am Dienstag mit (Beschluss vom 29.3.2021 - VG 6 L 258/21).
Unterdessen muss die Landeshauptstadt, nachdem am dritten Tag in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, die Notbremse ziehen und die Öffnungen zurücknehmen. Am Dienstag lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in Potsdam bei 105,5; am Montag betrug der Wert 117.
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Das Unternehmen – es betreibt in der Landeshauptstadt einen Baufachmarkt – hatte sich gegen die seit Sonnabend geltende Corona-Testpflicht für den Einzelhandel der Stadt gewehrt. Es wollte erreichen, dass sich seine Kunden beim Einkauf nicht testen lassen müssen.
Corona-Allgemeinverfügung hat sich als rechtswidrig erwiesen
Aus Sicht des Gerichts hat sich die Allgemeinverfügung „nach summarischer Prüfung“ als rechtswidrig erwiesen. So bleibe unklar, ob damit für Baufachmärkte neben der Anordnung des Nachweises eines tagesaktuellen negativen PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests auch die vorherige Terminvergabe an alle Kunden und Kunden eingeführt werden sollte. Gegen den Beschluss wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
Die Entscheidung des Gerichts werde zur Kenntnis genommen, teilte die Stadt mit. Die Allgemeinverfügung als solche sei jedoch nicht verworfen worden, die Testpflicht vor dem Einkaufsbummel würde damit weiterhin gelten. „Wir halten es grundsätzlich für zumutbar, dass auch Kunden von Baumärkten einen negativen Test vorlegen müssen, bevor sie einkaufen gehen“, sagte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD).
