Nach dem tragischen Bade-Tod eines Achtjährigen im brandenburgischen Michendorf ist ein 45-Jähriger, der Aufsicht geführt hatte, zu einer Geldstrafe in Höhe von 6400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den Wissenschaftler, der selbst Vater einer achtjährigen Tochter ist, am Montag wegen fahrlässiger Tötung.
Der 45-Jährige schilderte vor Gericht, dass er am Nachmittag des 21. Juni vergangenen Jahres zunächst nur mit seiner Tochter und deren Klassenkameradin an den See fahren wollte. Dann sei noch der Junge mitgekommen, der zuvor mit den Mädchen gespielt hatte. Die Mutter des Achtjährigen habe ihn darauf hingewiesen, dass ihr Sohn nicht schwimmen könne. Er habe die Kinder stets vom Ufer aus im Auge behalten. Dies bestätigte vor Gericht als Zeugin auch seine Ex-Partnerin, die ebenfalls vor Ort war.
Der Mann ließ den Jungen nur kurz aus den Augen
Als die Kinder am Abend erneut ins Wasser gingen, habe er für wenige Minuten einen anderen Jungen im Blick gehabt, der ähnliche Badekleidung trug, berichtete der 45-Jährige. Als er seinen Irrtum bemerkt habe, sei der Junge bereits verschwunden gewesen. Die Absuche des Sees habe keinen Erfolg gehabt. Der Junge wurde gegen 21 Uhr von Rettungskräften tot aus dem Wasser geborgen.
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Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr für den 45-Jährigen plädiert. Dies sei jedoch nicht angemessen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. „Es gibt keine Hinweise, dass der Angeklagte leichtsinnig gehandelt hat“, betonte sie.
