Brandenburg verlängert Corona-Maßnahmen bis Ende Mai
Die Regelungen betreffen die Maskenpflicht in einigen Bereichen sowie Tests in bestimmten Einrichtungen.

Die Brandenburger Landesregierung hat die Basisschutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis zum 27. Mai verlängert. Damit gelte die Maskenpflicht weiterhin im öffentlichen Nahverkehr sowie in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, teilte die Staatskanzlei am Dienstag nach der auswärtigen Kabinettssitzung in Prenzlau (Uckermark) mit.
Beschäftigte in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge müssen sich weiterhin an jedem Arbeitstag auf das Coronavirus testen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder nachweislich genesen sind. Dagegen endet die Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte in den Schulen sowie in Kitas Ende dieser Woche.
Nach zwei Jahren Corona-Pause tagte wieder das „Kabinett vor Ort“
Zum Auftakt einer neuen Reihe von „Kabinett vor Ort“ nach zwei Jahren Corona-Pause kam die Landesregierung unter Leitung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag zu gemeinsamen Beratungen mit der Spitze des Landkreises unter Landrätin Karina Dörk (CDU) nach Prenzlau. Dabei ging es unter anderem um die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine.
Außerdem wollen Regierung und Landkreis über die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf dem Land und die Stärkung des Standorts mit Initiativen wie der Wasserstoffregion Uckermark-Barnim sprechen. Die Uckermark ist mit 3077 Quadratkilometern der größte Landkreis Brandenburgs.
