Potsdam-Die Quarantäne-Regeln für Einreisende aus bestimmten Risikogebieten nach Brandenburg sind noch einmal verschärft worden. Nun wird unterschieden, ob sie sich zuvor in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, wie die Staatskanzlei am Mittwoch nach einem Kabinettsbeschluss mitteilte. Ausnahmen gibt es demnach je nach Risikoeinstufung unter anderem für berufsbedingte Pendler über die Grenze nach Polen, für Saisonarbeiter, Schüler und Studierende oder Familienbesuch. Die Verordnung tritt an diesem Donnerstag (11.3.) in Kraft und gilt bis 2. April.
Risikogebiete sind den Angaben zufolge Gebiete mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion. Dazu gehört aktuell Brandenburgs Nachbar Polen. Hochinzidenzgebiete sind solche mit besonders hohen Fallzahlen, mindestens jedoch mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 je 100.000 Einwohner. Virusvariantengebiete wiederum können Gebiete sein, in denen sich eine Mutation des Coronavirus Sars-CoV-2 verbreitet, die nicht zugleich in Deutschland in größerem Umfang auftritt.
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14 Tage Quarantäne, negativer Test beendet Zeitraum nicht früher
Einreisende aus solchen Gebieten müssen 14 Tage in Quarantäne, auch ein negativer Corona-Test beendet diesen Zeitraum nicht früher. Die Quarantäne endet frühestens fünf Tage nach Einreise, wenn dem Gesundheitsamt ein negativer Test vorlegt wird. Bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet muss zudem ein negativer Testnachweis vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Wer nach Brandenburg einreist, ist nach der Verordnung grundsätzlich verpflichtet, sich danach für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Der „kleine Grenzverkehr“ etwa für Einkäufe in Polen fällt ebenfalls unter die Quarantäne-Regelung. Das Robert-Koch-Institut listet die Risikogebiete im Internet auf – dort gibt es zum Beispiel hohe Infektionszahlen oder ein hohes Risiko durch Virusvarianten.
