Brandenburg will Abschuss von Wölfen bei Schäden erleichtern

Eine Mehrheit im Landtag stimmte für einen Antrag der Koalitionsfraktionen, die Wolfsverordnung des Bundeslandes entsprechend zu ändern.

Ein Wolf im Wildpark Schorfheide in Brandenburg (Archivbild)<br>
Ein Wolf im Wildpark Schorfheide in Brandenburg (Archivbild)
Imago/Bernd Friedel

Potsdam-Der Landtag von Brandenburg will den Abschuss von Wölfen erleichtern, wenn sie Schafe und Ziegen reißen. Mit großer Mehrheit beschlossen die Abgeordneten einen Antrag der rot-schwarz-grünen Koalitionsfraktionen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Brandenburgische Wolfsverordnung entsprechend zu ändern. Danach soll nach solchen Rissen der Abschuss von Wölfen aus Rudeln zulässig sein, die in der Nähe der Angriffe gesichtet werden, hieß es.

Bislang muss offiziellen Vorgaben nach vor einem Abschuss der Wolf identifiziert werden, der für die Risse verantwortlich war, was praktisch als kaum möglich galt. Dem Antrag zufolge gab es im Monitoring-Jahr 2019/2020 in Brandenburg 62 Wolfsterritorien, die von 47 Rudeln und zehn Paaren besiedelt waren. „Wir geben damit den Wolf nicht zum Abschuss frei“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ingo Senftleben. Er fügte hinzu: „Wir wollen ein Nebeneinander von Mensch, Wolf und Nutztieren möglichst konfliktfrei gestalten.“ Die Neuregelung sei notwendig, weil auch das Bundesnaturschutzgesetz geändert worden sei.

Danach sei der Abschuss von Wölfen nun zulässig, wenn einem Betrieb ernsthafte Schäden entstanden seien, so Senftleben. Bisher musste der Betrieb existenzbedrohende Schäden nachweisen. Dadurch konnte ein Wolfsangriff bei einem kleinen Betrieb die Existenz bedrohen, bei einem größeren hingegen nicht, so Umweltminister Axel Vogel (Grüne) in der Debatte: „Das ist widersinnig.“ Daher begrüße er die Klarstellung durch eine Neuregelung.