Berlin- Die Brandenburger Datenschutzbehörde hat im vergangenen Jahr zahlreiche Verstöße bei der Erstellung von Kontaktlisten wegen der Corona-Pandemie festgestellt. So hätten Gäste-Listen mit Adressen vielfach ungeschützt im Eingangsbereich von Gaststätten ausgelegen, berichtete die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dagmar Hartge, am Montag im Landtag. Ein Gastronom habe die Listen sogar für Werbezwecke genutzt und müsse mit einem Bußgeld rechnen. Eine Kontrolle in über 50 brandenburgischen Gaststättenbetrieben ergab: In 30 Fällen wurden mehr Daten erhoben als vorgeschrieben war, und in 36 Fällen haben Cafés und Restaurants die Löschfrist nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt.
Unverhältnismäßig sei auch die Verwendung von Gästelisten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch Behörden, berichtete Hartge. So habe die Landesforstbehörde gegen 50 Teilnehmer einer Geburtstagsparty im Wald ein Bußgeld von jeweils 35 Euro verhängt. Nach einem Hinweis der Datenschutzbehörde habe die Forstverwaltung aber akzeptiert, dass dies unverhältnismäßig sei, so Hartge. Das Gesundheitsministerium habe in der Eindämmungsverordnung auch präzisiert, dass die Kontaktlisten nur zur Auskunftserteilung an die Gesundheitsämter zu nutzen seien.
Im Jahr 2019 waren 72 Beschwerden von Bürgern bei der Datenschutzbeauftragten eingegangen. Die größte Rolle spielten seinerzeit die Bereiche Bauen/Planung/Verkehr, gefolgt von Bildung/Jugend sowie der internen Verwaltung.
In einem Bericht vom Januar hatte Hartge bereits die massenhafte Sammlung von Daten bei Autokennzeichen kritisiert und diese in der gehandhabten Form als unzulässig eingestuft. Im Fall der verschwundenen Berliner Schülerin Rebecca war bekannt geworden, dass in Brandenburg auf Autobahnen Nummernschilder vorbeifahrender Fahrzeuge erfasst und gespeichert werden.
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