Brandenburg: Maskenpflicht an den Grundschulen soll wegfallen

Brandenburg will raus aus dem Corona-Lockdown. Am 15. Juni werden weitere Lockerungen in Kraft treten. Die Testpflicht für die Außengastronomie fällt weg.

Die Grundschulen in Brandenburg laufen trotz Corona wieder im Regelbetrieb. Die Maskenplicht soll in den Grundschulen wegfallen (Symbolbild).
Die Grundschulen in Brandenburg laufen trotz Corona wieder im Regelbetrieb. Die Maskenplicht soll in den Grundschulen wegfallen (Symbolbild).dpa/Marcel Kusch

Potsdam-Aufgrund gesunkener Corona-Infektionszahlen will das Brandenburger Kabinett bereits kommenden Dienstag – eine Woche früher als geplant – über eine Umgangsverordnung entscheiden. Dank der guten Werte könne dieser Schritt früher gegangen werden, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Damit würde die bisherige Eindämmungsverordnung abgelöst. Dabei geht es um Hygienekonzepte und Testverpflichtungen. Die Verordnung soll nach dem 15. Juni in Kraft treten. „Auch wenn die Infektionszahlen sich gut entwickeln, ist bei dieser Pandemie aber weiter Vorsicht geboten“, betonte der Ministerpräsident. Denn die Öffnungen sollen von Dauer sein.

Man könne nun weitere Schritte auf dem Weg zur Normalität gehen, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Maskenpflicht, Hygieneregeln und Testpflichten in bestimmten Situationen blieben auch weiterhin wichtig.

„Jetzt ist es Zeit, das Ende des Lockdowns zu wagen“, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) unter Hinweis auf stabil niedrige Inzidenzen. Die neue Umgangsverordnung folge dem Prinzip so viel Infektionsschutz wie nötig, aber so wenig Einschränkung wie möglich.

Bislang ist vorgesehen, dass Hygiene- und Abstandsregeln grundsätzlich bestehen bleiben sollen, die Maskenpflicht jedoch an Orten gelockert wird, wo Abstände eingehalten werden können. Die Zehn-Personen-Regelung zu privaten Treffen zu Hause soll zunächst auch im Tourismus und in der Gastronomie gelten.

Testpflicht für Veranstaltungen im Freien und Außengastronomie entfällt

Die Testpflicht für Veranstaltungen im Freien und für die Außengastronomie soll komplett entfallen. Die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen soll sich künftig aus den Hygienekonzepten für den jeweiligen Veranstaltungsort ergeben. Als Obergrenze bei Gästen soll wieder die Zahl 1000 gelten. Die Maskenpflicht an Grundschulen und Horten soll vollständig entfallen.