Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa-Tochter Eurowings erneut zum Streik angerufen. Nach einem eintägigen Arbeitsausstand vergangene Woche solle nun ab kommendem Montag um 0 Uhr drei Tage lang gestreikt werden, erklärte VC am Freitagabend. Die Verhandlungen über einen Manteltarifvertrag seien erneut gescheitert, hieß es zur Begründung. Das jüngste Angebot der Geschäftsführung sei unzureichend und nicht verhandlungsfähig.
Die Piloten hatten bereits am 6. Oktober den Flugbetrieb der Eurowings in einer ersten Welle bestreikt und rund die Hälfte der geplanten Flüge ausfallen lassen. Auch der BER war betroffen. Fast alle geplanten Eurowings-Flüge von und nach Berlin fielen aus. Durchschnittlich führt die Lufthansa-Tochter täglich rund 500 Flüge zu Reisezielen in Deutschland und Europa durch. Zehntausende Passagiere mussten deshalb auf andere Flüge oder die Bahn ausweichen – oder ihre Reise verschieben. Es war bereits der dritte große Ausstand von Beschäftigten der Lufthansa-Gruppe in diesem Jahr.
Streik: Flughäfen München und Frankfurt wohl wieder am stärksten betroffen
Der Streikaufruf gilt erneut nur für die deutsche Teilgesellschaft der Eurowings, nicht aber für die in Österreich lizensierte Eurowings Europe und auch nicht für die Eurowings Discover. Erneut dürften die dezentralen Flughäfen in Deutschland außerhalb der Drehkreuze München und Frankfurt am stärksten getroffen werden. Eurowings hatte bereits die erste Streikwelle als unverhältnismäßig bezeichnet.
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VC fordert eine Reduzierung der Arbeitsbelastung des Cockpit-Personals. Die maximalen Flugdienstzeiten müssten begrenzt und Ruhezeiten verlängert werden. „Dieser Streik wäre nicht notwendig, wenn Eurowings mit uns auf Augenhöhe verhandeln würde“, sagte VC-Sprecher Matthias Baier. Der Arbeitgeber betreibe Augenwischerei und scheine auf Zeit spielen zu wollen.
Pilotenstreik bei Eurowings: Diese Rechte haben Fluggäste
Passagiere haben bei Verspätungen und Annullierungen aufgrund eines Pilotenstreiks Ansprüche auf Ersatzbeförderung, Verpflegung, Unterbringung und teilweise auch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von 250 bis 600 Euro.
Fällt der Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Airline eine alternative Beförderung anbieten – sei es durch eine Umbuchung auf andere Flüge oder etwa die Umwandlung des Tickets in eine Bahnfahrkarte (vor allem bei innerdeutschen Flügen). Wenn ein Flug storniert wird, haben Passagiere neben der Ersatzbeförderung durch die Airline noch eine zweite Option: Sie können das Geld zurückverlangen. Dann müssen sie sich aber in jedem Fall selbst darum kümmern, wie sie ans Ziel kommen.
