Amri-Ausschuss darf V-Mann-Führer nicht befragen
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das Aufklärungsinteresse des Bundestags in diesem besonderen Fall hinter dem Staatswohl zurücktreten müsse.

Karlsruhe-Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz bekommt keine Möglichkeit mehr, einen geheim gehaltenen V-Mann-Führer zu befragen. Das Bundesverfassungsgericht wies in dem Zusammenhang eine sogenannte Organklage von Linker, Grünen und FDP ab. Der Zweite Senat des Gerichts kam mehrheitlich zu der Auffassung, dass in diesem besonderen Fall das parlamentarische Aufklärungsinteresse hinter dem Staatswohl zurücktreten müsse. Der Bruch der Vertraulichkeit könne der Arbeit der Nachrichtendienste im islamistischen Milieu insgesamt schaden, hieß es (Az. 2 BvE 4/18).
Der besagte Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz hatte den Kontakt zu einer Quelle in der Berliner Fussilet-Moschee gehalten, wo auch der mutmaßliche Attentäter Anis Amri verkehrte. Der Ausschuss hat die Aufgabe, mögliche Fehler der Behörden zu untersuchen. Es gibt verschiedene offene Fragen und unter anderem Zweifel daran, dass Amri alleine für den Anschlag verantwortlich war.
