Bund: 50 Euro Bußgeld bei falschen Angaben im Restaurant

Außerdem schlägt der Bund vor, private Feiern auf 25 Personen zu begrenzen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Bundeskanzlerin Angela Merkel.AP/POOL

Berlin-Der Bund will angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zulassen. Um eine korrekte Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, sollen Ordnungsbehörden Verstöße etwa bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro belegen können, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Dienstag.

Für Feiern in privaten Räumen schlägt der Bund zudem eine Beschränkung auf maximal 25 Teilnehmer vor. In öffentlichen Räumen solle die Beschränkung bei maximal 50 Teilnehmern liegen, heißt es in dem Entwurf für die Beschlussvorlage. Offen ist, ob dies nur bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte bei den Neuinfektionen gelten soll.

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Befristetes Ausschankverbot

Der Bund bringt auch den Alkoholausschank ins Gespräch. In besonders betroffenen Regionen könnte der Alkoholausschank unter bestimmten Bedingungen befristet werden. Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden“, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage.