Bund und Länder verurteilen Putins Krieg „auf das Schärfste“

Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat den Bundesländern bei einem Treffen finanzielle Hilfe bei der Flüchtlingsaufnahme zugesagt. Man werde alle Kräfte bündeln.

Erstversorgung von Geflüchteten auf einer Zwischenebene des Berliner Hauptbahnhofs.
Erstversorgung von Geflüchteten auf einer Zwischenebene des Berliner Hauptbahnhofs.Imago/Marius Schwarz

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am Donnerstag mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über den Umgang mit den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine beraten. Aus den Ländern wurden Forderungen an den Bund laut, die Verteilung der Neuankömmlinge besser zu koordinieren und außerdem die Kosten für deren Versorgung zu übernehmen. Bisher wurden in Deutschland rund 175.000 Ukraine-Flüchtlinge registriert, ihre tatsächliche Zahl dürfte weit höher sein.

Bundeskanzler Scholz sagte den Ländern und Kommunen die geforderte finanzielle Unterstützung zu. „Die Bewältigung dieser Herausforderungen ist eine gemeinsame Aufgabe unseres Staates“, sagte Scholz. Bund und Länder hätten deshalb vereinbart, die Finanzfragen in einer Arbeitsgruppe bis zu ihrem nächsten Treffen am 7. April zu klären. Deutschland wolle allen Frauen, Männern und Kindern „schnell und möglichst unkompliziert Zuflucht und Unterstützung gewähren“, sagte Scholz. Bund und Länder würden dazu ihre Kräfte bündeln.

In einem Beschlussentwurf zu dem Treffen des Kanzlers und der Länderchefs hieß es, man fordere die Russische Föderation auf, die Angriffe in der Ukraine umgehend einzustellen. Mittels Umsetzung der beschlossenen Sanktionen solle größtmöglicher wirtschaftlicher Druck auf Russland ausgeübt werden. Den Geflüchteten solle gestattet werden, 90 Tage visumfrei in die Europäische Union einreisen zu können. Der Beschlussvorschlag lag der Berliner Zeitung vorab vor.

Der Beschlussvorschlag im Wortlaut:

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verurteilen den Angriffskrieg des russischen Präsidenten Putin gegen die Ukraine auf das Schärfste. Er ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und ein Angriff auf die europäische Friedensordnung sowie auf Freiheit und Demokratie. Die Ukraine hat das unverbrüchliche Recht, ein freies, demokratisches und selbstbestimmtes Land zu sein. Deshalb steht die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft solidarisch an der Seite der Ukraine.

2. Der russische Präsident verantwortet Leid und Tod unzähliger Menschen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Präsident Putin und die Russische Föderation auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und die russische Armee aus der Ukraine zurückzuziehen. Sie verurteilen die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und erwarten von Russland, unverzüglich ernsthafte Gespräche über den Schutz von Zivilisten aufzunehmen. Sie sind in Gedanken bei den Betroffenen und drücken ihre uneingeschränkte Solidarität aus. Die Demokratiebewegung in Russland hat ihre volle Unterstützung und verdient großen Respekt.

3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verurteilen gezielt verbreitete Desinformationen der russischen Regierung. Sie bitten die russischsprachigen Menschen in Deutschland, sich umfassend in den verschiedenen nationalen und internationalen Medien zu informieren. Niemand sollte der Desinformationskampagne der russischen Staatsmedien mit ihren zynischen und verharmlosenden Darstellungen Glauben schenken. Während aus der Ukraine eine breite und vielfältige Berichterstattung erfolgt, wird in Russland die Pressefreiheit massiv eingeschränkt. Journalistinnen Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 17. März 2022 2 und Journalisten werden in Russland verfolgt. Der Mut russischer Journalistinnen und Journalisten und vieler Bürgerinnen und Bürger, offen und im Wissen um die für sie gefährlichen Folgen auf den Straßen und in den sozialen Medien gegen das Regime Putin zu demonstrieren, ist bewundernswert. Alle Menschen in Russland haben das Recht zu erfahren, was in der Ukraine wirklich geschieht.

4. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen in aller Deutlichkeit, dass es keinerlei Rechtfertigung dafür gibt, Mitbürgerinnen oder Mitbürger die aus Russland stammen oder Russisch sprechen, zu beschuldigen, zu beleidigen oder gar körperlich anzugreifen. Jede Straftat muss konsequent verfolgt werden. Das staatliche Sicherheitsversprechen gilt unterschiedslos für alle Menschen in Deutschland. Wir sind eine friedliebende Gesellschaft und werden es bleiben.

5. Die internationale Staatengemeinschaft und die Europäische Union haben ein umfassendes Sanktionsregime in Kraft gesetzt. Größtmöglicher wirtschaftlicher Druck soll helfen, den Krieg schnellstmöglich zu beenden. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass die beschlossenen Sanktionsmaßnahmen wirksam und konsequent umgesetzt werden und gegen deren Umgehung hart vorgegangen wird. Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern arbeiten Hand in Hand, um die Umsetzung sicherzustellen. Sofern im Rahmen der internationalen Staatengemeinschaft und der Europäischen Union weitere Sanktionen für erforderlich gesehen werden, stehen Bund und Länder diesen offen gegenüber.

6. Vor den andauernden Bombardierungen und der systematischen Zerstörung ihrer Heimat durch russische Streitkräfte befinden sich aktuell Millionen von Menschen auf der Flucht. Die meisten sind Frauen und Kinder. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass ihnen schnell und möglichst unbürokratisch Zuflucht und Unterstützung gewährt werden muss. Dies geschieht in den unmittelbaren Nachbarstaaten, in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Betroffenen sollen Schutz, Geborgenheit und zumindest temporär eine neue Heimat finden.

7. Die meisten Geflüchteten aus der Ukraine können sich frei in der Europäischen Union bewegen, da sie für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen können. Viele Ankommende haben Verwandte oder Freundinnen und Freunde, die sie mit großer Solidarität und Hilfsbereitschaft empfangen und aufnehmen.

8. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sprechen ihren allergrößten Dank an die vielen ehren- und hauptamtlichen Helfenden für ihren unermüdlichen Einsatz aus. Die Zivilgesellschaft zeigt eine überwältigende Kultur der Hilfsbereitschaft und Solidarität auch bei der Unterbringung. Zusammen mit Bund und Ländern lindern 3 sie das Leid der in Deutschland ankommenden Geflüchteten und leisten im wahrsten Sinne des Wortes Überlebenshilfe. Sie bilden herausragende Beispiele einer lebendigen Zivilgesellschaft. Dank gebührt auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hilfsorganisationen, der Behörden vor Ort, der Deutschen Bahn, sowie den Rettungskräften, die in unermüdlichem Einsatz menschenwürdige Bedingungen schaffen, um den vielen Ankommenden aus der Ukraine Schutz zu bieten und Hilfe zu leisten. Dank gilt ebenso den Polizeien von Bund und Ländern sowie den Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen des Technischen Hilfswerks für ihre Unterstützung im Bereich Logistik, Notunterkünfte und Fachberatung.

9. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für unerlässlich, die Ankommenden rasch und unkompliziert zu registrieren. Bund und Länder werden die Registrierung derjenigen, die in Deutschland bleiben, im Ausländerzentralregister sicherstellen; der Bund unterstützt bei der Registrierung personell und materiell (insbesondere Bereitstellung von Personalisierungsinfrastrukturkomponenten, PIK). Sie werden gemeinsam daran arbeiten, die Registrierungsverfahren zu beschleunigen. Bund und Länder stehen mit den Kommunen in einer Verantwortungsgemeinschaft. Der zielgerichtete und effektive Schutz derjenigen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine flüchten, setzt zugleich voraus, dass der Bund in enger Abstimmung mit den europäischen Partnern Vorkehrungen trifft, um ein missbräuchliches Ausnutzen der aktuellen Krisensituation durch andere zu verhindern.

10. Um eine zügige und leistungsgerechte Verteilung der angekommenen Geflüchteten in Deutschland zu erreichen, bitten die Länder den Bund, in enger Abstimmung mit den Ländern die Zuweisung der Ankommenden zu aufnahmebereiten Einrichtungen in ganz Deutschland zu koordinieren. Der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern, die bundesweite Koordinierung und Verteilung weiter zu verbessern. Um die aktuellen Überlastungen in einzelnen Ländern zu vermeiden, wird eine Verteilung nach Königsteiner Schlüssel erfolgen. Die Ländergemeinschaft wird sich solidarisch zeigen, die bestehenden Überlasten in einzelnen Ländern aufzufangen und abzufedern. Der Bund nimmt bei der Verteilung zwischen den Ländern die koordinierende Funktion (Transporte, Verteilentscheidung, Informationsangebote etc.) ein, weil aufgrund der zunächst freien Wahlmöglichkeit des Aufenthaltsortes der Geflüchteten vor Äußerung eines Schutzgesuches zunächst nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten bestehen – anders als in früheren Situationen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Bund, umfassende Lageberichte und technische Unterstützung bereit zu stellen. Erforderliche Abstimmungen zu Fragen der praktischen Umsetzung sollen 4 insbesondere über die Bund-Länder-Koordinierungsstelle Ukraine im Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgenommen werden.

11. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass der Bund und die Länder alle ihre zur Verfügung stehenden Kräfte bündeln, um den Geflüchteten die notwendige Hilfe zu bieten und sie von Anfang an und auf allen Ebenen gut zu integrieren. Aus diesem Grund werden die bestehenden Integrationsmaßnahmen (beispielsweise Integrations- und berufsbezogene Deutschsprachkurse) für sie geöffnet. Ein zentrales Erfolgskriterium bei der Arbeitsmarktintegration ist der zeitnahe Zugang der Geflüchteten zu kostenfreien Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Der Bund gewährleistet diesen.

12. Aufgrund des einstimmigen Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 4. März 2022 zur Gewährung des Schutzes in der Europäischen Union infolge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine erhalten die fliehenden Menschen aus der Ukraine unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Diese Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ermöglicht es den Vertriebenen aus der Ukraine, unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen; die Ausländerbehörden erlauben entsprechend des Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Die Agenturen für Arbeit sollen beraten, vermitteln und weitere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bieten. Der Bund passt die vielfältigen Programme und Angebote an, die sich mit Spracherwerb, Aufnahme von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Beratung von Geflüchteten und ihren Familien beschäftigen. Die bestehenden Angebote werden auf einem zentralen Hilfeportal „Germany 4 Ukraine“ (www.germany4ukraine.de) zusammenfasst – auch in ukrainischer und russischer Sprache. Bund und Länder werden ihre Maßnahmen abstimmen und wenn nötig an zukünftige Herausforderungen anpassen.

13. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen die Anstrengungen der Kultusministerkonferenz, ukrainische Kinder und Jugendliche schnell in die Schulen und Hochschulen aufnehmen und die schulpsychologische Beratung und Begleitung sicherzustellen. Auch der Zugang der Kinder zu Kindertagesbetreuungsangeboten soll zügig ermöglicht werden. Auch hier werden die Länder alle Anstrengungen unternehmen, um Kindern Bildungschancen zu eröffnen und den Erwachsenen eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder und den Besuch von Integrationskursen zu ermöglichen. Die Versorgung und der Schutz für Waisenkinder und ihre Betreuerinnen und Betreuer sowie unbegleitete und begleitete Minderjährige wird sichergestellt. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für erforderlich, dass eine Koordinierung auf Bundesebene durch eine zentrale Anlaufstelle erfolgt, um den eingehenden Nachfragen zur Aufnahme und Versorgung von Kindern und 5 Jugendlichen aus Waisenhäusern etc. zum Wohle der jungen Menschen nachkommen zu kommen. Sie erwarten darüber hinaus auch hier eine Finanzierungszusage durch den Bund. Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen halten es die Länder für notwendig, beschleunigte mit Übergangsfristen versehene Gesetzgebungsverfahren in Anwendung zu bringen.

14. Für die ältere Generation der Kriegsflüchtlinge müssen Alten- und Pflegeheime gefunden werden. Ferner müssen den großen Gruppen von hilfebedürftigen Geflüchteten (z. B. Menschen mit Behinderungen) geeignete Angebote bereitgestellt werden. Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen und Kindern vor Gewalt werden im Hinblick auf die Situation der aus der Ukraine vertriebenen Menschen angepasst und, wo erforderlich, erweitert. Bund und Länder arbeiten eng zusammen, um Menschenhandel und Zwangsprostitution an Geflüchteten zu verhindern.

15. Für die Schutzsuchenden besteht Anspruch auf Gesundheitsleistungen, darunter die erforderliche ärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Hierunter kann auch eine psychische Behandlung fallen. Viele Länder haben bereits Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen, um diese mit der Betreuung zu beauftragen. In diesen Fällen wird eine elektronische Gesundheitskarte ausgegeben.

16. In Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie besteht für diejenigen, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, die Möglichkeit einen entsprechenden Test durchzuführen. Zudem besteht ein Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und auf Ausstellung eines digitalen COVID-Impfzertifikats der EU. Die entsprechenden Informationen werden auch auf Ukrainisch verfügbar gemacht.

17. Zur Behandlung von Erkrankten und Verletzten aus der Ukraine in Krankenhäusern koordiniert im Rahmen der eingeübten Verfahren („Kleeblattverfahren“) das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern entsprechende Hilfeersuchen aus der Ukraine und den Anrainerstaaten. Die Patientinnen und Patienten werden in den eingeübten Verfahren auf Krankenhäuser in Deutschland verteilt.

18. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Kommunen für die große Aufnahmebereitschaft und Hilfsbereitschaft. Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus der Ukraine sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund wird Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Standards lagebedingt ermöglichen. 6 [Bund: Der Bund bekennt sich daher zu seiner Mitverantwortung und wird eine höhere Beteiligung an den Kosten prüfen. In die Prüfung werden die aktuelle Situation und die erwartete Entwicklung einbezogen. Der Bund beteiligt sich seit einigen Jahren dauerhaft mit 350 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Der Bund hat außerdem seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft im Jahr 2020 um 25 Prozentpunkte erhöht und trägt seitdem bis zu 74 Prozent der Ausgaben. Die Kommunen werden damit um weitere vier Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Damit beteiligt sich der Bund schon jetzt substanziell an den Kosten der Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten. Darüber hinaus stellt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weiterhin Liegenschaften mietzinsfrei zur Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung. Gegenwärtig wird mit Nachdruck geprüft, welche weiteren Liegenschaften kurzfristig bereitgestellt werden können, um Unterkünfte für die Vertriebenen aus der Ukraine zu schaffen.] [Länder: Länder und Kommunen haben aufgrund von finanziellen Mehrbelastungen im Zuge der Corona-Pandemie wenig Spielraum, um neue Zusatzkosten zu stemmen und gleichzeitig die strukturellen Weichenstellungen für die Zukunft so zu setzen, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland dauerhaft gesichert und weiterentwickelt werden kann. Die Geflüchteten aus der Ukraine fallen unter die sog. Massenzustrom-Richtlinie und unter das Asylbewerberleistungsgesetz. In der Folge müssten Länder und Kommunen die Kosten bislang auf unbestimmte Zeit selbst tragen. Dadurch wird die ansonsten übliche Lastentragung zwischen Bund und Ländern empfindlich gestört.] [Länder A-Seite: Aus Sicht der Länder ist deshalb eine gesetzliche Veränderung notwendig, um Geflüchtete aus der Ukraine über die Leistungen des SGB II versorgen, krankenversichern und in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Durch ein Festhalten an der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird die ansonsten übliche Lastentragung zwischen Bund und Ländern empfindlich gestört. Insofern muss aus Sicht der Länder ergänzend zu den bisherigen Regeln der Flüchtlingsfinanzierung durch zusätzliche Maßnahmen eine echte und dauerhafte Bundesbeteiligung an den tatsächlichen Kosten in voller Höhe sichergestellt werden.] [Länder: Mindestens ist die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern in der aktuellen Lage anzuwenden, die im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 in konstruktiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde und sich in den vergangenen Jahren als faire Lösung erwiesen hat. Die Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten ist jedoch in wesentlichen Bestandteilen zum Jahresende 2021 bzw. in Bezug auf die Integrationspauschale bereits 2019 ausgelaufen. Schon vor Beginn des Krieges in der Ukraine bestand der dringende 7 Bedarf für eine Anschlussregelung. Die aktuelle Krisensituation erfordert es, umgehend Klarheit für alle staatlichen Ebenen zu schaffen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern die Bundesregierung daher auf, neben den weiterhin gewährten Unterstützungsleistungen auch die 2021 ausgelaufenen Kostenbeteiligungen des Bundes für die Zeit ab dem Jahr 2022 zu verlängern. Der Festbetrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist vor dem Hintergrund der aktuellen Krise zu überprüfen. Für die Integration gerade der Kinder und Jugendlichen wird wieder ein jährlicher substantieller pauschaler Integrationsfestbetrag notwendig werden.] [Länder B-Seite: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren, dass die Länder rückwirkend zum 1.1.2022 weiterhin die 670-Euro-Pauschale (sog. Monatspauschale) für Flüchtlinge im regulären Asylverfahren vom Bund erhalten. Zusätzlich zahlt der Bund den Ländern die 670-Euro-Pauschale je gemeldetem Kriegsflüchtling aus der Ukraine. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sie durchlaufen jedoch kein reguläres Asylverfahren. Ihnen wird aufgrund der Massenzustromrichtlinie eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz gewährt. Die Bundesbeteiligung, die ursprünglich nur an den Ausgaben für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung des Bescheids geknüpft war, findet auf die jetzige kriegsbedingte Ausnahmekonstellation analoge Anwendung. Dadurch wird anerkannt, dass die Länder und Kommunen auch unter dem Regime der Massenzustromrichtlinie hohe Kosten zu tragen haben, die gemeinsam ausgeglichen werden. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass der Bund rückwirkend ab 1.1.2022 die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft (KdU) weiterhin vollständig übernimmt und diese Kostenübernahme sinngemäß auch auf Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erweitert wird. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verständigen sich, dass der Bund rückwirkend ab 1.1.2022 die Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke (Integrationspauschale) in Höhe von 500 Mio. Euro p.a. fortführt, ohne die in der Praxis erprobte und durch die bisherige Integrationspauschale finanzierte Projekte, Sprachkurse, ehrenamtliche Strukturen und zivilgesellschaftliche Projekte nicht weiterbestehen können. Dieser Betrag wird mit Blick auf die kurzfristigen Herausforderungen der Länder und Kommunen bei der Integration von ukrainischen Kriegsflüchtlingen, etwa im Bereich der Kinderbetreuung und der Beschulung, angemessen aufgestockt. Die Länder sagen die sach- und kostengerechte Verteilung im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung zu.] 8 [Länder: Ferner sollte eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder für kurzfristig von den Ländern zur Entlastung der Kommunen neu zu errichtende Unterbringungseinrichtungen erfolgen.]

19. Der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine sowie die von der westlichen Wertegemeinschaft bereits ergriffenen und gegebenenfalls weiter zu verschärfenden Sanktionen haben auch Auswirkungen auf die Situation der Unternehmen in unserem Land. Nach den pandemiebedingten Einschränkungen der vergangenen zwei Jahre stehen viele von ihnen nun vor neuen, zum Teil zusätzlichen gravierenden Herausforderungen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen die Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Kenntnis, ein Kreditsofortprogramm für betroffene deutsche Firmen aufzulegen. Sie bitten den Bund, insbesondere denjenigen Unternehmen, die durch eine starke wirtschaftliche Verflechtung mit dem russischen und ukrainischen Markt vor substanziellen Problemen stehen, auch in dieser schwierigen Phase zur Seite zu stehen und Unterstützungsleistungen zu prüfen für Unternehmen, die von Lieferengpässen und in der Folge von Arbeitsausfällen oder von gestiegenen Rohstoff- oder Energiepreisen betroffen sind. Das gilt vor allem für die energieintensive Industrie sowie für Unternehmen, denen mit den Sanktionen die Grundlage für ihr Geschäft genommen worden ist.

20. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs stimmen darüber ein, dass es weiter notwendig bleibt, die Krisenfestigkeit Deutschlands zu stärken. Dazu gehören eine strategische Stärkung und Fortentwicklung des Bevölkerungsschutzes. Die Innenministerkonferenz wird gebeten, sich zeitnah der Thematik anzunehmen und gegenüber der Ministerpräsidentenkonferenz zu berichten.

21. Angesichts der bestehenden IT-Bedrohungslage werden Bund und Länder alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um auch im Cyberraum einen bestmöglichen Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere die Kritischen Infrastrukturen sowie die öffentliche Verwaltung. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder appellieren an die Wirtschaft und insbesondere an alle KRITIS Unternehmen, sich ihrer Abwehrfähigkeit zu versichern und die Warnhinweise der zuständigen Behörden ernst zu nehmen und umzusetzen. Sie begrüßen den zwischen Bund und Ländern begonnenen Austausch zu hybriden Bedrohungen in einer Bund-Länder-AG. Deutschland muss sich vor solchen Aggressionen konsequenter schützen und entschlossener reagieren. Deshalb werden die Länder die Cyberabwehr stärken. Das gilt sowohl für den Schutz staatlicher Einrichtungen als auch von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in privater Hand. Zu diesem 9 Schutz kann aus Sicht der Länder letztlich auch die Möglichkeit einer aktiven Cyberabwehr gehören.

22. Die sichere und bezahlbare Versorgung mit Energie zu international wettbewerbsfähigen Preisen ist von existenzieller Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandortes Deutschland – und auch im Leben jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Die aktuellen Entwicklungen verstärken die schwierige Lage auf den bereits zuvor angespannten Energiemärkten. Sie zeigen das überragende sicherheitspolitische Interesse Deutschlands an einer stärkeren Unabhängigkeit von Energie-Importen. Mit dem Ziel des klimaneutralen Umbaus der Energieversorgung soll die fossile Importabhängigkeit Deutschlands gemindert werden. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen überein, dass aufgrund der aktuellen Krisensituation die Anstrengungen für einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt werden müssen. Daher sollen jetzt gemeinsam alle Möglichkeiten genutzt werden, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. Damit mindert Deutschland seine Abhängigkeit von anderen Ländern, setzt ein aktives Zeichen gegen die völkerrechtswidrige Aggression Russlands und stärkt die eigene Energieversorgungssicherheit. Voraussetzung einer weiteren Beschleunigung ist die stets gebotene Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit für Privathaushalte, Wirtschaft und Industrie sowie die Gewährleistung von Energiepreisniveaus, die die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaft und Industrie nicht überfordern. Bund und Länder werden daher kurzfristig und umfassend Maßnahmen zur Beschleunigung der Energie-Transformation auf den Weg bringen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass Deutschland schnellstmöglich unabhängig vom Import russischer Energieträger werden muss. Dazu werden die Alternativen geprüft. Ferner ist es notwendig, die Energieimporte nach Deutschland zu diversifizieren und eine ausreichende Bevorratung der Energieträger sicherzustellen. Auch die Beschaffung von Flüssiggas (LNG) und der Ausbau der hierfür notwendigen Infrastruktur gehört dazu. Bund und Länder werden dafür sorgen, dass die dafür nötigen Planungen und Genehmigungen beschleunigt werden. Sie werden die entsprechenden Rechtsänderungen vorantreiben. Zur Sicherung der Versorgung mit Mineralölprodukten werden Bund und Länder Hafen-, Lager- und Transportkapazitäten ausbauen.

23.Die Auswirkungen der Krise belasten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ebenso wie die Unternehmen auch finanziell, etwa aufgrund der gestiegenen 10 Energiepreise. Die Bundesregierung hat erste Schritte unternommen, um die Belastungen, insbesondere aus dem stetigen Anstieg der Energiepreise abzumildern. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass voraussichtlich weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Steigerung der Energiepreise zu bremsen und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu entlasten. Dazu werden sich Bund und Länder zeitnah abstimmen.

24.Bund und Ländern kommen wöchentlich hochrangig in der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Ukraine unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zusammen, um sich über die aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine resultierenden Herausforderungen für die Ankommenden in Deutschland auszutauschen. Zusätzlich zu dieser Abstimmung werden sich Bund und Länder bei Bedarf auf der Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden sobald erforderlich, spätestens jedoch am [7.] April, erneut über die Lage beraten.