Bundesrat billigt Corona-Notbremse: Berlin hat sich enthalten

Die Länderchefs kritisieren die Notbremse heftig. Eine Mehrheit für eine Ablehnung des Gesetzes gab es in der Länderkammer nicht. Die Bremse gilt damit.

Der Bundesrat hat am Donnerstag die Bundes-Notbremse gebilligt.
Der Bundesrat hat am Donnerstag die Bundes-Notbremse gebilligt.Imago//photothek

Berlin- Der Bundesrat hat das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Corona-Notbremse trotz massiver Kritik passieren lassen. In einer Sondersitzung verzichtete die Länderkammer am Donnerstag darauf, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen, das der Bundestag am Vortag verabschiedet hatte. Es gab keine förmliche Abstimmung. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz anschließend, das jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss. Das Land Berlin hat in der Sitzung des Bundesrats nicht für das Gesetz gestimmt, sondern sich bei den Beratungen enthalten.

Kritik von von Volker Bouffier und Stephan Weil

Harte Kritik kam nicht nur aus Berlin. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier bezeichnete vorgesehene starre Ausgangsbeschränkungen als „verfassungsrechtlich problematisch“. Es gebe neben rechtlichen Bedenken auch erhebliche praktische Probleme bei der Umsetzung, etwa bei den vorgesehenen Schulschließungen, warnte der CDU-Politiker am Donnerstag in einer Sondersitzung der Länderkammer.

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Der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) sagte, die Neuregelungen seien für den Infektionsschutz „kein großer Wurf“. Bei Ausgangsbeschränkungen sei die Verfassungsmöglichkeit fraglich, er sei „sehr gespannt“ auf die Rechtsprechung. Für Niedersachsen bedeutete das Gesetz sogar erhebliche Lockerungsmöglichkeiten. Weil fasste seine Bewertung so zusammen: „Für mein Land unnötig, aber ich füge hinzu auch unschädlich.“ Er kritisierte zugleich, dass die Bund-Länder-Beratungen teils problematisch gelaufen und „nicht in jedem Fall gut für das Ansehen des Föderalismus“ gewesen seien.

Bouffier bedauerte es, „dass der Bundestag die Chance hat verstreichen lassen, viele Erfahrungen der Länder, die wir aus einem Jahr praktischen Krisenmanagement gesammelt haben, mehr und intensiver aufzunehmen“. Das hätte die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich erhöhen können. Bouffier betonte zugleich: „Es geht nicht um die Frage, dass wir handeln. Es geht um die Frage, wie wir handeln.“

Ab 100er-Inzidenz gilt jetzt die Ausgangssperre

Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Dann dürfen Menschen ab 22 Uhr die eigene Wohnung in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine sind bis Mitternacht erlaubt. Es darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 meist gestoppt werden.

Das vom Bundestag am Mittwoch beschlossene Gesetz ist ein Einspruchsgesetz. Das heißt, eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig. Die Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz damit zeitlich aufhalten.