Soli bleibt für Reiche: Bundesfinanzhof weist Klage ab
Der Solidaritätszuschlag wird seit Ende 2019 nur noch für Besserverdienende fällig. Ein Ehepaar klagte dagegen. Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiter für rechtmäßig.

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.
Es bestehe weiterhin ein „wiedervereinigungsbedingter Finanzbedarf des Bundes“, der die Ergänzungsabgabe rechtfertige, urteilten am Montag die Münchner Richter. Der Soli sei eine „verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe“. Das Gericht bewertete es aus „sozialen Gesichtspunkten“ auch für zulässig, dass nur reichere Steuerpflichtige den Soli zahlen müssen. Politisch bleibt die Abgabe auch nach dem Urteil umstritten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plädiert weiter für die vollständige Abschaffung.
Der von Steuerzahlern aufzubringende Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt, damit der Staat die Lasten der deutschen Vereinigung tragen kann. Der Zuschlag umfasste zunächst 7,5 und später 5,5 Prozent auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer. Geringverdiener waren davon ausgenommen.
Je länger die Vereinigung zurücklag, desto mehr kamen Zweifel auf, ob der Soli tatsächlich für die Belastungen der Vereinigung voll verwendet wird oder nur in den allgemeinen Haushalt einfließt. Seit 2021 wird der Soli nur noch bei hohen Einkünften fällig, sodass laut Bundesfinanzministerium noch zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger diesen zahlen müssen. Liegt die jährliche Einkommensteuer bei einer Einzelveranlagung unter 16.956 Euro, wird der Zuschlag nicht mehr fällig. Danach erhöht sich der Soli stufenweise auf 5,5 Prozent.
Bayerisches Ehepaar klagte gegen Soli
Ein bayerisches Ehepaar hatte im aktuellen Fall mit Unterstützung des Steuerzahlerbunds gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Steuerjahr 2020 geklagt. Da Ende 2019 der Solidarpakt II zur Unterstützung der ostdeutschen Länder auslief, sei die Hilfe für Ostdeutschland beendet. Die Kläger sahen außerdem einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz, weil seit 2021 nur noch Gutverdiener den Soli zahlen müssen.
Der Bundesfinanzhof folgte der Argumentation nicht. Der Soli dürfe als Ergänzungsabgabe zwar nicht „dauerhaft“ den Finanzbedarf decken. Durch eine „Generationenaufgabe“ wie die deutsche Vereinigung könne der finanzielle Mehrbedarf des Bundes aber für einen sehr langen Zeitraum anzuerkennen sein. Dieser Zeitraum sei beim Soli noch nicht abgelaufen. Zudem liege ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vor. Es sei aus „sozialen Gesichtspunkten“ zulässig, dass nur reichere Steuerpflichtige den Soli zahlen müssten.
Zuspruch von SPD und Grünen für Soli-Urteil
SPD und Grüne begrüßten das Urteil. „Eine massive Steuerentlastung für Besserverdienende wäre gerade auch angesichts der aktuellen Herausforderungen das falsche Signal“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Achim Post. „Steuersenkungen für die Reichsten passen nicht in diese Zeit“, erklärte der Vize-Vorsitzende der Grünen im Bundestag, Andreas Audretsch.
Enttäuschung gab es bei der FDP. „Die FDP-Fraktion bleibt bei ihrer Position, dass der Soli keine Rechtsgrundlage mehr besitzt und daher baldmöglichst abgeschafft werden muss“, erklärte deren Vize Christoph Meyer. FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte bei Twitter, die Bundesregierung nehme das Urteil „zur Kenntnis“, betonte aber auch: „Aus meiner Sicht würde die Abschaffung unsere globale Wettbewerbsfähigkeit stärken.“ Auch Union und FDP plädierten für die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
Die Entscheidung zum #Soli nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis. In anderer Sache wird Karlsruhe entscheiden. Politisch und ökonomisch gibt es in der Koalition unterschiedliche Bewertungen. Aus meiner Sicht würde die Abschaffung unsere globale Wettbewerbsfähigkeit stärken. CL
— Christian Lindner (@c_lindner) January 30, 2023
