Strafe für IS-Rückkehrerin Jennifer W. muss neu verhandelt werden

Die Strafe für die IS-Rückkehrerin Jennifer W. muss wegen Rechtsfehlern neu verhandelt werden. Das teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag mit.

Die Angeklagte Jennifer W. sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. 
Die Angeklagte Jennifer W. sitzt vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Sven Hoppe/dpa

Das Oberlandesgericht München muss neu über die Strafe für die niedersächsische IS-Rückkehrerin Jennifer W. entscheiden, die dem Sterben eines versklavten Mädchens im Irak tatenlos zugesehen haben soll. Der Bundesgerichtshof erklärte am Donnerstag in Karlsruhe, dass das Münchner Urteil Rechtsfehler enthalte. Die Revision des Generalbundesanwalts hatte damit Erfolg.

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen soll als IS-Anhängerin im Irak tatenlos dabei zugesehen haben, wie ein fünfjähriges, jesidisches Mädchen in einem Hof angekettet wurde und dort verdurstete.

Ex-Mann der Angeklagten bereits verurteilt

Eine andere Strafkammer des Münchner Gerichts muss nun noch einmal über die Höhe der Strafe verhandeln. In den übrigen Punkten ist das Urteil gegen die 31-Jährige rechtskräftig. Deren Revision wurde von den obersten Strafrichterinnen und -richtern des BGH verworfen.

W.'s irakischer Ex-Mann, der die Fünfjährige zur Strafe an ein Gitter im Hof gekettet hatte, ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, auch wegen Völkermordes. Er hatte das Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen gekauft, nachdem diese von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verschleppt worden waren.

Jesiden sind Kurden aus dem Irak, Syrien, der Türkei und dem Iran. Sie bilden eine religiöse Minderheit. Der IS hatte 2014 die Region um das Sindschar-Gebirge im Nordirak überrannt. Die Dschihadisten töteten mehr als 5000 Angehörige dieser Religionsgemeinschaft. Frauen und Mädchen wurden verschleppt, versklavt und vergewaltigt. Der Bundestag hatte die Verbrechen im Januar als Völkermord anerkannt.