Bundeskabinett: Lobbyregister soll auch für Bundesregierung gelten

Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Registrierung für regelmäßige und auf Dauer angelegte Lobbyarbeit bei Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung vor.

Buchstabenwürfel formen das Wort „Lobbyregister“ auf einer Deutschlandfahne mit Bundesadler (Symbolbild). 
Buchstabenwürfel formen das Wort „Lobbyregister“ auf einer Deutschlandfahne mit Bundesadler (Symbolbild). Imago/Christian Ohde

Berlin-Gleiche Pflicht für alle: Das zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und SPD ausgehandelte Lobbyregister für den Bundestag soll auch für die Bundesregierung gelten. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Die Interessenvertretung von Lobbyisten gegenüber der Bundesregierung soll demnach analog zur Interessenvertretung beim Bundestag geregelt werden.

„Das verpflichtende Lobbyregister wird dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch in Berlin. „Ziel ist es, mehr Transparenz bezüglich des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf diesen Prozess zu schaffen.“

Bei Verstößen drohen 50.000 Euro Strafe

Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Registrierung für regelmäßige und auf Dauer angelegte Lobbyarbeit bei Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung vor. Professionelle Interessenvertreter müssen Angaben zu Arbeits- oder Auftraggeber, Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. In Ministerien sollen Treffen bis hinunter auf die Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden. Das Register soll digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein. Bei Verstößen soll ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro drohen.

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Interessenvertretung wird definiert als „jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungsprozess der Organe, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Entscheidungsprozess der Bundesregierung“. Opposition und Zivilgesellschaft haben die neuen Regelungen bereits als unzureichend kritisiert.