Mainz-Die Bundesländer streben ein moderneres Recht gegen eine mögliche Konzentration und Übermacht von einzelnen Medienhäusern in Deutschland an. In der Rundfunkkommission der Länder sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die Vorschläge erarbeiten soll, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab der Deutschen Presse-Agentur.
„Wir Länder haben schon ein paar Mal versucht, das Medienkonzentrationsrecht anzufassen. Wir halten es für dringend renovierungsbedürftig“, so Raab. Seit rund 20 Jahren sei nichts mehr wesentlich geändert worden, bisher sei die Sicht sehr fernsehzentriert. Inzwischen habe man aber eine konvergente Medienwelt – also das Zusammenwachsen von Mediensparten.
Mögliche Gefahr für Meinungsvielfalt
Medienpolitik ist Ländersache, Rheinland-Pfalz koordiniert die Rundfunkangelegenheiten. Hierzulande haben gemäß Rundfunkstaatsvertrag die unabhängigen Landesmedienanstalten die Aufgabe, private TV-Unternehmen auf mögliche Meinungsmacht zu überprüfen, wenn diese zum Beispiel eine bestimmten Zuschaueranteil überschreiten.
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Dann können die Medienanstalten verbieten, dass weitere TV-Programme zugelassen werden. Auch Zukäufe haben die Anstalten dann im Blick. Das Ganze soll zur Meinungsvielfalt in Deutschland beitragen.
Im neuen Medienstaatsvertrag, der Rundfunk-Regeln festlegt, demnächst in Kraft treten soll und auch Plattformen einbindet, ist eine Protokoll-Erklärung zur Medienkonzentration angehängt: „Die Länder setzen sich für ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht ein. Dieses muss den real bestehenden Gefahren für die Meinungsvielfalt wirksam begegnen können.“
Ein reformiertes Medienkonzentrationsrecht müsse angesichts der Öffnung der Medienmärkte in den letzten Jahren „daher alle medienrelevanten Märkte in den Blick nehmen“.