Bundestag: Kritik vom Bundesrechnungshof

Es geht um die Verwendung der 120 Millionen Euro, welche die Fraktionen im Parlament jährlich bekommen, um ihre Personal- und Sachausgaben zu decken. 

Bei der Finanzierung der Fraktionen geht es um viel Geld.
Bei der Finanzierung der Fraktionen geht es um viel Geld.dpa/Bernd Wüstneck

Wiesbaden-Der Bundesrechnungshof hat das Fehlen klarer Regeln zur Verwendung des für die Fraktionen im Bundestag bereitgestellten Geldes kritisiert und gefordert, schnell Rechtssicherheit zu schaffen. „In wichtigen Bereichen ist nicht geklärt, wofür genau die Fraktionen ihre Mittel verwenden dürfen“, heißt es in einem neuen Bericht. Unklar sei vor allem, wie eine zulässige Unterrichtung der Öffentlichkeit von einer unzulässigen Parteiwerbung abzugrenzen sei. Die dynamische Entwicklung der sogenannten sozialen Medien verschärfe das Problem.

Es geht um eine Summe von 120 Millionen Euro jährlich, welche die aktuell sechs Fraktionen im Bundestag zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekommen. Die Zahlungen sind im Abgeordnetengesetz geregelt. Für 2021 waren sie zuletzt um 1,31 Prozent erhöht worden. Jede Fraktion erhält im Monat einen Grundbetrag von 458.360 Euro und einen Betrag für jedes Mitglied von 9568 Euro. Oppositionsfraktionen bekommen jeweils einen Zuschlag auf den Grundbetrag von 15 Prozent und auf den Beitrag von 10 Prozent pro Mitglied.

Der Bundesrechnungshof kritisierte, dass der Gesetzgeber seit 1995 zwar sogenannte Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen vorgesehen habe: „Diese wurden jedoch bislang nicht erlassen. Zudem fehlt eine Regelung im Gesetz, um Fehlverhalten zu sanktionieren – es bleibt damit ohne Konsequenzen.“ Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, warnte, „dass dieses strukturelle Vollzugsdefizit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar die Legitimation für das System der Fraktionsfinanzierung infrage stellen könnte“.

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Kritik an Nutzung sozialer Netzwerke

Mangels klarer Regeln setze sich jede Fraktion ihre Grenzen selbst, so die Beobachtung des Bundesrechnungshofes: „Es droht, dass Fraktionen Parteiaufgaben wahrnehmen und so die strengen Regeln der Parteienfinanzierung nicht beachten. Dies gilt insbesondere dort, wo es um die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern geht, die zugleich Wählerinnen und Wähler sind.“

Besonders kritisch sieht der Rechnungshof den Einsatz sozialer Netzwerke. Es gebe neue Formate der Öffentlichkeitsarbeit wie moderierte Shows, Talkformate, Dokumentarfilme oder Nachrichtenmagazine: „Viele Beiträge der Fraktionen lassen den erforderlichen ‚eindeutigen Bezug‘ zur Tätigkeit der Fraktion, über die unterrichtet werden soll, nicht erkennen.“ Scheller sagte, genau hier fehle es an Leitplanken, was erlaubt sei und was nicht.

„Probleme vor Bundestagswahl beheben“

Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die im Gesetz vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung zu erlassen. Insbesondere müssten Art und Umfang einer zulässigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Fraktionen unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung digitaler Medien verbindlich geregelt werden. Zudem seien die gesetzlichen Grundlagen für eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionsmittel sowie weitere Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Probleme sollten rechtzeitig vor der Bundestagswahl am 26. September behoben werden, so der Rechnungshof. „Ein dergestalt verbesserter Rechtsrahmen gäbe den Fraktionen eine höhere Rechtssicherheit und würde ihnen eine rechtskonforme Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Geld- und Sachmittel erleichtern“, heißt es im Bericht.