Bundestag verlängert Kurzarbeitergeld-Regelung

Wer wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit gehen muss, erhält bis Ende 2021 bis zu 87 Prozent seines Lohns. 

Wer in Kurzarbeit muss, bekommt mehr Geld. (Symbolbild)
Wer in Kurzarbeit muss, bekommt mehr Geld. (Symbolbild)
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Berlin-Beschäftigte, die länger als drei Monate in Kurzarbeit sind, bekommen bis Ende 2021 ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Der Bundestag verlängerte die entsprechende Sonderregelung wegen der Corona-Krise. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, der bereits deutlich machte, dass er keine Einwände gegen die Verlängerung hat.

Die Regelung sieht vor, dass Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe – 60 Prozent des Lohns – auf 70 Prozent erhöht wird. Berufstätige mit Kindern bekommen 77 statt sonst 67 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent (mit Kind) des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben darüber hinaus bis Ende 2021 anrechnungsfrei.

2,6 Millionen im August in Kurzarbeit

Die Bestimmungen sollten ursprünglich zum Jahresende auslaufen. Die Regierung geht aber noch nicht von einer Entspannung der Situation aus, wie sie in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt. Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten Betriebe im August für rund 2,6 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet.

Im April waren es knapp sechs Millionen. Die Summen, die in der Corona-Krise bisher für das Kurzarbeitergeld ausgegeben wurden, bezifferte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag auf rund 18 Milliarden Euro. Ein Sprecher der BA sprach auf Nachfrage von 19,4 Milliarden Euro.