Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber muss Regeln zur Triage treffen

In der Pandemie droht die Situation, dass Intensivstationen nur noch ausgewählte Patienten aufnehmen können. Dagegen hatten behinderte Menschen geklagt.

Notfallversorgung in einem Krankenhaus (Symbolbild)
Notfallversorgung in einem Krankenhaus (Symbolbild)dpa/Fabian Strauch

Karlsruhe-Der Bundestag muss „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, aus dem Schutzauftrag wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben folge eine Handlungspflicht für den Gesetzgeber. Diese habe er verletzt, weil er keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen habe. Er müsse dieser Pflicht in Pandemiezeiten nachkommen. Bei der konkreten Ausgestaltung habe er Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. (Az. 1 BvR 1541/20)

Das Wort Triage stammt vom französischen Verb „trier“, das „sortieren“ oder „aussuchen“ bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht – zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

Menschen mit Behinderung legten Verfassungsbeschwerde ein

Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie befürchten, von Ärzten aufgegeben zu werden, wenn keine Vorgaben existieren. Das höchste deutsche Gericht gab ihnen nun Recht. Niemand dürfe wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt werden.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) hat mit anderen Fachgesellschaften „Klinisch-ethische Empfehlungen“ erarbeitet. Die Klägerinnen und Kläger sehen die dort genannten Kriterien mit Sorge, weil auch die Gebrechlichkeit des Patienten und zusätzlich bestehende Krankheiten eine Rolle spielen. Sie befürchten, aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen immer das Nachsehen zu haben.

Das Verfassungsgericht erläuterte, die Empfehlungen der Divi seien rechtlich nicht verbindlich und „kein Synonym für den medizinischen Standard im Fachrecht“. Zudem weist es auf die möglichen Risiken bei der Beurteilung hin, die sich aus den Empfehlungen ergeben könnten. Es müsse sichergestellt sein, „dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird“.

Triage-Entscheidung geht über Pandemie hinaus

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage reicht aus Sicht von Patientenschützern weit über die Corona-Pandemie hinaus. Dass Menschen mit Behinderung bei knappen Ressourcen nicht benachteiligt werden dürfen, spiele beispielsweise auch bei Organspenden und Pflege eine Rolle, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Das wird alles zu diskutieren sein.“

Auch der Sozialverband VdK begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage und zum Schutz von Menschen mit Behinderungen. Der Gesetzgeber müsse in der aktuellen Pandemie-Situation dringend handeln, teilte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Dienstag in Berlin mit. „Es kann und darf nicht sein, dass Medizinerinnen und Mediziner in einer so wichtigen Frage allein gelassen werden, dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage.“ Jede Benachteiligung wegen einer Behinderung müsse verhindert werden, betonte Bentele. „Die Politik muss nun unverzüglich handeln, das hat das Gericht sehr deutlich gemacht.“

Justizminister kündigt raschen Gesetzentwurf zur Triage an

Am Dienstagnachmittag kündigte dann Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine rasche Reaktion der Bundesregierung zum Triage-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an. „Das erste Ziel muss sein, dass es erst gar nicht zu einer Triage kommt. Wenn aber doch, dann bedarf es klarer Regeln, die Menschen mit Handicaps Schutz vor Diskriminierung bieten“, schrieb er am Dienstag auf Twitter. Die Bundesregierung werde dazu zügig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Berlin: Giffey und Gesundheitssenatorin Gote unterstützen Urteil

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage begrüßt. „Das Anliegen, um das es in dem Verfahren ging, war der besondere Schutz für Menschen mit Behinderung. Natürlich ist das zu begrüßen und zu unterstützen“, sagte die Berliner SPD-Landesvorsitzende am Dienstag nach dem Besuch einer Covid-Intensivstation der Charité in Berlin-Mitte. Der besondere Schutz von Menschen mit Behinderung sei eine wichtige politische Leitschnur. Giffey forderte, es müsse alles dafür getan werden, gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen. „Darin die Kliniken zu unterstützen, die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegekräfte zu unterstützen, das ist die Aufgabe, die wir als Politik haben.“

Giffey wies darauf hin, dass es schwierig sei, rechtliche Rahmenbedingungen für jeden Einzelfall festzulegen. „Deswegen müssen wir dieses Urteil sehr genau ansehen und dann darüber reden, welche Rahmen- und Leitlinien überhaupt gegeben werden können, um nicht unzulässigerweise in ärztliche Entscheidungen einzugreifen“, sagte Giffey. „Die konkrete medizinische Entscheidung über einen Einzelfall wird in der Hand der Ärzte bleiben müssen.“ Giffey sagte, die Politik dürfe darüber nicht am grünen Tisch entscheiden, sondern gemeinsam mit Expertinnen und Experten, die das beurteilen könnten.

Charité Berlin: Triage bisher ausgeschlossen

Der Vorstandsvorsitzende der Berliner Charité, Heyo Kroemer, sagte, an der Charité werde das Wort Triage nicht benutzt. In der momentanen Situation sei die Formulierung nicht angebracht. „Das ist eine Situation, in der wir bisher nicht waren und von der wir auch davon ausgehen, dass wir in dieser Form da nicht hinkommen“, sagte Kroemer.

Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) teilte zum Beschluss aus Karlsruhe mit, sie begrüße dessen Einschätzung, nach der der Gesetzgeber Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen im Fall einer Triage treffen müsse. „Unser oberstes Ziel muss allerdings sein, alles zu tun, um zu verhindern, dass es überhaupt zur Triage kommt.“ Sie appelliere deshalb an alle, die eine Impfung bisher skeptisch gesehen hätten, ihre Einstellung zu überdenken und sich noch impfen zu lassen.