Bundesverfassungsgericht: In Mauretanien gibt es noch Sklaverei

Die Sklaverei in Mauretanien sei „ein wesentliches, das Leben größerer Bevölkerungsgruppen maßgeblich prägendes Problem“. Eine Asylbewerberin hatte geklagt.

Im afrikanischen Mauretanien ist Sklaverei vor allem für Frauen ein „maßgeblich prägendes Problem“, hat jetzt das Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Im afrikanischen Mauretanien ist Sklaverei vor allem für Frauen ein „maßgeblich prägendes Problem“, hat jetzt das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

Karlsruhe/ Greifswald-Der Asylantrag einer zu einem Sklavenstamm gehörenden  Frau aus Mauretanien hätte nicht ohne weiteres abgewiesen werden dürfen. Das teilte das  Bundesverfassungsgericht mit und gab einer Verfassungsbeschwerde der Frau statt. Die Beschwerde sei „offensichtlich begründet“, so das Gericht (Az. 2 BvR 854/20).

Die Frau gehört dem Volk der Peul an und lebt seit 2016 in Deutschland. Nach der Abweisung ihres Asylantrags hatte sie vor dem Verwaltungsgericht Greifswald geklagt und angegeben, dass sie als Frau ohne Papiere, Schulbildung und Familie in ihrem Heimatland nur überleben könne, indem sie wieder als Sklavin in einem Haushalt arbeite.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Es sei nicht ersichtlich, weshalb die Beschwerdeführerin sich ihre erworbenen Kenntnisse sowie ihre Erfahrung als Küchenhilfe nicht auch im Heimatland zunutze machen könne, um ihr Existenzminimum zu sichern. Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung der Berufung hatte keinen Erfolg.

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Frauen sind besonders betroffen

Das Verwaltungsgericht hätte sich aber mit den Einlassungen der Frau auseinandersetzen müssen, entschieden die Karlsruher Richter jetzt. Aus den Quellen, auf die sich die Klägerin berufe, ergebe sich, „dass Angehörige ehemaliger ‚Sklavenstämme‘, besonders Frauen, in Mauretanien nach wie vor von extremer Armut und einem existenzbedrohenden Ausschluss aus der Gesellschaft betroffen sind“.

In dem Urteil aus Karslruhe heißt es weiter: „Unabhängig von diesem Gehörsverstoß hätte das Verwaltungsgericht den Umstand, dass Mauretanien zu denjenigen Staaten gehört, in denen die Sklaverei auch in der Gegenwart noch ein wesentliches, das Leben größerer Bevölkerungsgruppen maßgeblich prägendes Problem darstellt“, im Hinblick auf die substantiierten Angaben der Beschwerdeführerin zum Anlass nehmen müssen, hierzu näher aufzuklären.