Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde zum bundesweit ersten Streckenradar ab

Die Technik ist in anderen Staaten schon verbreitet. Sie gilt als genauer als die herkömmliche Radarmessung.

Herkömmliche Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei (Symbolbild).
Herkömmliche Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei (Symbolbild).
imago/Rene Traut

Hannover-Eine Beschwerde gegen das bundesweit erste Streckenradar bei Hannover vor dem Bundesverfassungsgericht ist gescheitert. Die Karlsruher Richter hätten die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das niedersächsische Landesinnenministerium am Dienstag in Hannover mit. Der Beschluss sei ein weiterer Beleg dafür, dass die Erprobung der Anlage richtig gewesen sein. Alle rechtlichen Schritte gegen den Einsatz seien erfolglos geblieben.

Bereits im September hatte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht den Betrieb abschließend gebilligt und damit einen juristischen Streit wegen datenschutzrechtlicher Bedenken beendet. Die Anlage auf der Bundesstraße 6 bei Laatzen ging daraufhin im Dezember in den Regelbetrieb über. Zuvor lief sie lediglich in einem Testmodus.

Medienberichten zufolge wandte sich nach der Entscheidung aus dem vergangenen Jahr ein Rechtsanwalt aus Hannover mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Auch er argumentierte demnach, dass die Anlage persönliche Daten erhebe und in Grundrechte eingreife. Das sei auf dem Streckenabschnitt aber nicht notwendig, weil es dort keinen Unfallschwerpunkt gebe.

Das Streckenradar namens Section Control erfasst alle Fahrzeuge samt Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt auf einem Abschnitt und errechnet die Schnittgeschwindigkeit. Fährt ein Autofahrer zu schnell, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Die Methode ist in anderen Staaten bereits üblich, in Deutschland aber neu. Sie gilt als aussagekräftiger als Radarmessungen an einem Punkt.