Karlsruhe-Das Bundesverfassungsgericht hat den ersten Eilantrag eines bayerischen Filmtheaters mit Restaurant zum Teil-Lockdown im November zurückgewiesen. Die nur hinsichtlich des Gastronomiebetriebs zulässige Verfassungsbeschwerde sei nicht offensichtlich unbegründet und bedürfe eingehender Prüfung, heißt es in dem Beschluss von Mittwoch, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Eine vorläufige Außerkraftsetzung der Vorschriften lehnten die Karlsruher Richter aber unter Verweis auf die schwerwiegenden Folgen ab. (Az. 1 BvR 2530/20)
Die Gefahren der Corona-Pandemie seien „weiterhin sehr ernst zu nehmen“. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitrügen. Die Richter verweisen außerdem darauf, dass die Schließungen Teil eines größeren Gesamtkonzepts seien und der Staat zum Gesundheits- und Lebensschutz grundgesetzlich verpflichtet sei. Diese Beurteilung dürfte auch für weitere Eilentscheidungen zum Teil-Lockdown maßgeblich sein.
