Bundesverfassungsgericht teilt Dienstag Entscheidung zur Berlin-Wahl mit
Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag mitteilen, ob die Wahlwiederholung in Berlin am 12. Februar stattfindet.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag seine Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite.
Wie das Gericht ankündigte, geht es um das Verfahren, in dem 43 Berlinerinnen und Berliner – darunter Abgeordnete – eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs einreichten. Dieser hatte die Wahlen im November wegen zahlreicher Pannen für ungültig erklärt und eine komplette Wiederholung angeordnet (Az. 2 BvR 2189/22).
Die Beschwerdeführer wollen, dass dieses Urteil in Karlsruhe überprüft wird. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin am 26. September 2021 gab es viele Probleme. Stimmzettel fehlten, Wahllokale wurden vorübergehend geschlossen oder blieben länger geöffnet, vor vielen bildeten sich lange Schlangen. Der Termin für die Wahlwiederholung wurde für den 12. Februar angesetzt.
Auch die Bundestagswahl, die gleichzeitig stattfand, soll in Berlin zum Teil wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag. Es gibt dafür aber noch keinen Termin, auch gegen den Bundestagsbeschluss wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Dienstag aber noch nicht.
