Bundesverfassungsgericht: Wiederholungswahl in Berlin kann stattfinden

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wiederholungswahl in Berlin für rechtmäßig erklärt. Die Wahl am 12. Februar kann also stattfinden.

Einwurf der Stimmzettel in eine Wahlurne in Berlin am 26. September 2021.
Einwurf der Stimmzettel in eine Wahlurne in Berlin am 26. September 2021.Emmanuele Contini/imago

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Wiederholungswahl in Berlin für rechtmäßig erklärt. Das teilt der Zweite Senat des Gerichts mit. Am 12. Februar werden also das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) neu gewählt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl anzuordnen. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied im November, dass die Wahl vom September 2021 wegen zahlreicher Pannen komplett wiederholt werden muss. Dagegen wandten sich 43 Menschen, unter ihnen Abgeordnete, an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Sie erhoben Verfassungsbeschwerde und verbanden diese mit dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung.

Berlins Landeswahlleiter Bröchler erleichtert über die Entscheidung

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler reagierte erleichtert auf die Entscheidung: „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, sagte Bröchler am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren.“

Ihn habe die Entscheidung in Karlsruhe nicht überrascht, so Bröchler. „Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen.“ Er erinnerte daran, dass die Briefwahl schon seit einigen Wochen in Gang sei und schon viele Menschen gewählt hätten.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey richtet nach dem Karlsruher Spruch zur Wiederholungswahl ihr Hauptaugenmerk auf die Organisation. „Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird“, schrieb die SPD-Politikerin am Dienstag auf Twitter. „Der Senat ist handlungsfähig.“

Grüne und CDU: Gut, dass Berliner jetzt noch mal wählen dürfen

Bettina Jarasch, Spitzenkandidatin der Grünen, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Alles andere wäre den Menschen nicht vermittelbar gewesen, erklärte Jarasch am Dienstag in Berlin. „Deshalb: Gehen Sie bitte wählen. Berlin steht vor einer Richtungswahl.“ 

Ins gleiche Horn stößt auch die CDU, die das Rote Rathaus erobern will: „Gut für die Demokratie, gut für Berlin“, erklärte Generalsekretär Stefan Evers am Dienstag. „Jetzt haben die Wählerinnen und Wähler das Wort. Der Neustart für unsere Stadt ist so nötig wie nie.“

Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin am 26. September waren teils chaotisch verlaufen. In manchen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, einige schlossen vorübergehend oder blieben zu lange geöffnet. Die Wahlwiederholung wurde auf den 12. Februar gelegt.

Wahl in Berlin: Parteien müssen mit denselben Kandidaten antreten

Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026.

Mit der Berliner Bundestagswahl, bei der es ebenfalls Probleme gab, hat die Karlsruher Entscheidung nichts zu tun. Diese Wahl soll nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags nur teilweise in einigen Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Ein Wahltermin wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist.