Karlsruhe-Nach einem Zug durch mehrere Instanzen ist die brandenburgische Gemeinde Zossen mit einer Beschwerde gegen die Sonderabgabe für wohlhabende Kommunen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Beschwerde bezog sich auf das Ausgleichsjahr 2012, für das Zossen rund 8,9 Millionen Euro zahlen sollte. Die Entscheidung ist unanfechtbar, wie das Gericht mitteilte.
Seit einigen Jahren müssen als finanzstark geltende Gemeinden in Brandenburg eine Umlage an die Gesamtheit der Kommunen abführen. Diese kommt nach Angaben des Finanzministeriums nicht dem Land, sondern dem „kommunalen Topf“ und dem jeweiligen Landkreis zugute. Für das Ausgleichsjahr 2020 müssen im Februar 2021 aller Voraussicht nach elf Kommunen zahlen, an der Spitze steht Schönefeld mit rund 41 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag belaufe sich auf etwa 62,28 Millionen Euro.
Derzeit liegen noch weitere Beschwerden anderer Gemeinden beim Bundesverfassungsgericht, darunter aus Baruth/Mark und Neuhardenberg. Entscheidungen stehen noch aus. Eine Beschwerde der Gemeinde Liebenwalde nahm das Gericht ebenfalls nicht zur Entscheidung an.
Regelungen sind verfassungsgemäß
Zossen scheiterte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Potsdam, das die Festsetzung der Umlage als rechtmäßig ansah. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) lehnte 2014 eine Berufung gegen die Entscheidung aus Potsdam ab – dagegen legte Zossen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein.
Meistgelesene Artikel
Die Richter in Karlsruhe entschieden nun ebenfalls zuungunsten der Gemeinde: Gebietskörperschaften und deren Organe könnten sich grundsätzlich nicht auf die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes berufen, teilte das Gericht unter anderem mit. Daher sei die Gemeinde nicht beschwerdeberechtigt. Die Beschlüsse des OVGs sind damit rechtskräftig.
Das Finanzministerium in Brandenburg begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Man habe „seit jeher die Auffassung vertreten, dass die Regelungen zur Finanzausgleichsumlage sinnvoll, rechtssicher und verfassungsgemäß sind“, so Sprecher Ingo Decker.
