Bushido hat Corona: Prozesstermin aufgehoben, Wachtmeister in Quarantäne

Der Musiker durfte am Montag ohne Maske aussagen. Jetzt ist der Prozess bis zum 11. November unterbrochen.

Der mit Corona infizierte Musiker Bushido hat Corona. Nun ist der Prozess gegen seinen früheren Geschäftspartner Arafat A.-C. unterbrochen worden.
Der mit Corona infizierte Musiker Bushido hat Corona. Nun ist der Prozess gegen seinen früheren Geschäftspartner Arafat A.-C. unterbrochen worden.dpa/ Sebastian Willnow

Berlin-Der Prozesstermin für Mittwoch gegen Arafat A.-C. und drei seiner Brüder ist aufgehoben worden. Das teilte das zuständige Landgericht mit. Grund ist nach Informationen der Berliner Zeitung die Coronainfektion des Sängers Bushido, der in dem Prozess zuletzt am Montag ausgesagt hatte.   

Weil der Musiker schwer zu verstehen war, gestattete ihm das Gericht am Montag, seine Maske während seiner Aussage abzunehmen. Nun ist unklar, ob und wenn ja wer der im Gerichtssaal anwesenden Personen sich somit möglicherweise ebenfalls mit dem Virus angesteckt haben. 

„Der für den heutigen Tag vorgesehene Fortsetzungstermin wurde aufgehoben. Die Hauptverhandlung bleibt bis zum 11. November 2020 unterbrochen. Nächster Verhandlungstermin ist also der 11. November 2020“, teilte Lisa Jani am Nachmittag mit. Die Sprecherin der Berliner Strafgerichte weiter: „Alle am Montag im Saal anwesenden Verfahrensbeteiligten, Medienvertreter und Zuhörer  wurden über den Umstand einer Positivtestung informiert und gebeten, sich gegebenenfalls mit den für sie zuständigen Gesundheitsämtern in Verbindung zu setzen.“

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Die Wachtmeister, die unmittelbaren Kontakt zu der infizierten Person hatten, wurden von den für sie zuständigen Gesundheitsämtern unter Quarantäne gestellt. Jani weiter: „Die Verwaltung des Landgerichts Berlin hat rein vorsorglich auch die Protokollführerinnen in Eigenquarantäne geschickt, bis die für sie zuständigen Gesundheitsämter eine Entscheidung getroffen haben, wie weiter zu verfahren ist. Auch die Mitglieder der Kammer haben ihre Arbeitsplätze am Mittwoch vorsorglich nach Hause verlagert.“

Zudem fügte Jani hinzu, dass  „das Gericht keinerlei Quarantänemaßnahmen anordnen oder Verhaltensregeln aufstellen kann. Jeder Einzelne ist aufgerufen zu prüfen, ob im Einzelfall eine Ansteckung erfolgt sein könnte. Im Zweifelsfall sollte eigenverantwortlich das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt informiert werden“.

Den vier Brüdern werden versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue vorgeworfen. Wann der Prozess weitergeht, war am Mittwoch zunächst unklar.