Wende im Prozess Bushido vs. Abou-Chaker: Richter sieht derzeit einen Freispruch

Zwischenstand in der Beweisaufnahme in Berlin: Der Richter sieht die Tatbestände Erpressung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung nicht gegeben.

Bushido, Rapper und Musikproduzent, ist Nebenkläger im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine drei Brüder am Berliner Landgericht Moabit.
Bushido, Rapper und Musikproduzent, ist Nebenkläger im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine drei Brüder am Berliner Landgericht Moabit.dpa/Sebastian Willnow

Im Prozess Bushido gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder kündigt sich am Mittwoch eine Wende an. Der Richter hat im Saal 500 des Landgerichts Berlin in Moabit einen Zwischenstand der Beweisaufnahme präsentiert. Laut der Einschätzung der Kammer konnten durch die bisherigen Zeugen weder der Tatbestand der räuberischen Erpressung, noch Freiheitsberaubung oder Körperverletzung in allen Fällen nachgewiesen werden. Für den Angeklagten Nasser Abou-Chaker empfiehlt der Richter derzeit einen Freispruch.

Im Prozess, der seit August 2020 läuft, geht es laut Anklage um die Auflösung der geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Gangster-Rapper Bushido und dem mutmaßlichen Bandenoberhaupt. Letzterer war laut Vertrag für 15 Jahre der Manager von Bushido und gleichzeitig sein bester Freund. Im Jahr 2017 kam es mehrfach zum Streit, doch eine Auflösung des Vertrags wollte Abou-Chaker laut Anklage nicht akzeptieren. Der Rapper sei am 18. Januar 2018 von Arafat Abou-Chaker und seinen drei Brüdern Nasser, Yasser und Rommel beschimpft, bedroht, erpresst, eingesperrt und verletzt worden.

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Am Mittwoch jedoch, dem mittlerweile 71. Prozesstag, stellt der Vorsitzende Richter Martin Mrosk in seiner vorläufigen Stellungnahme fest, dass gerade wegen des schriftlichen Vertrags zwischen beiden Parteien nicht von Erpressung die Rede sein könne. Wörtlich: „Wegen des Vertrages konnte Arafat Abou-Chaker einen Zahlungsanspruch für sich ableiten.“ Und es sei nicht unüblich, dass es bei der Auflösung von Verträgen zu Situationen komme, in denen man sich nicht stören lassen wolle. Obwohl offenbar der Raum abgeschlossen wurde, „ergebe sich dadurch nicht nach bisherigem Kenntnisstand der Tatbestand der Freiheitsberaubung“.

Die Aussage kommt für viele Verfahrensbeteiligte zunächst überraschend, weil Bushido in mehr als 20 Tagen seiner Zeugenaussage versicherte, sich an diesem Tag für vier Stunden in Gefahr befunden zu haben. Ihm habe Abou-Chaker damals gesagt: „Du kommst hier nicht lebend raus.“ Es sei denn, er sei zu einer erheblichen Zahlung bereit. Zudem hätten die Brüder ihn und seine Frau mit dem Tod bedroht, so die Interpretation der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft.

Nasser: „Luftsprünge mache ich keine“

Gerade die Oberstaatsanwältin Petra Leister hat ein Interesse daran, dass der Prozess mit einer Verurteilung endet. Sie sagte nach der Verhandlung gegenüber der Berliner Zeitung: „Ich sehe das natürlich absolut anders“, sagte sie, „vor allem, was den Tatbestand der Freiheitsberaubung betrifft.“ Sie kündigte eine Stellungnahme an, die sich stark von der Einschätzung der Kammer unterscheiden werde. Sie wolle aber noch warten, bis der nächste Zeuge gehört werde: Kay One.

Auch Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe bezweifelte außerhalb des Gerichtssaals, dass die vorläufige Einschätzung der Kammer schon einen Ausblick auf das endgültige Urteil des Gerichts gibt. Zu unklar sei die Einschätzung bezüglich der einzelnen Vorwürfe, Nötigung sei nicht einmal aufgeführt worden und die Erklärung fuße zu sehr auf einer Audio-Datei, deren Echtheit nicht erwiesen sei. „Stellen Sie sich mal vor, die Audio-Datei ist nicht echt“, sagt er, „tontechnisch ist eine Fälschung jedenfalls leicht möglich.“ Tzschoppe geht davon aus, dass sich in den kommenden Wochen in dieser Sache „noch viel bewegen“ werde.

Für den Angeklagten Nasser Abou-Chaker, der älteste der vier Brüder, geht der Richter noch weiter: „Hinweise auf eine Förderung von Beteiligung an Körperverletzung haben sich derzeit nicht ergeben.“ Deshalb empfehle man im Augenblick einen Freispruch. Arafat Abou-Chaker habe Bushido geschlagen, heißt es, Nasser Abou-Chaker habe ihn jedoch verbal und körperlich davon abgehalten.

Der Anwalt von Arafat Abou-Chaker, Hansgeorg Birkhoff, stimmte der vorläufigen Einschätzung des Richters „in allen Punkten“ zu. Er sei der Meinung, dass der Freispruch nicht nur Nasser betreffe, sondern auch die anderen Brüder. Er hält die Audio-Datei, die angeblich vom 18. Januar 2018 stammt, für glaubwürdig und ist sich sicher, dass dadurch die Unschuld seines Mandanten bewiesen werde. „Darauf ist zum Beispiel zu hören, wie während des Streits Cola bestellt wird“, sagt er. „Die Cola ist für Bushido.“ Ein Transkript der Datei umfasse 107 Seiten und liege allen Verfahrensbeteiligten vor.

Ich sehe das absolut anders.

Oberstaatsanwältin Petra Leister zur Einschätzung des Vorsitzenden Richters

Am Mittwoch wurden auch noch zwei Zeugen vernommen, die mit den Immobilien von Bushido und Abou-Chaker gearbeitet hatten. In diesem Zusammenhang hatten sie vor allem mit Rommel Abou-Chaker zu tun, den sie als angenehmen Geschäftspartner in Erinnerung haben. Vor dessen Bruder Arafat wiederum sollten sie laut Aussage einer Immobilienverwalterin eher „beschützt“ werden. Der sei am Telefon gern laut und unangenehm geworden, weshalb sich vor allem die Chefs der Immobilienfirma selbst um ihn kümmerten.

Nach der Verhandlung steht Nasser Abou-Chaker vor dem Saal 500. Er trägt eine Maske, doch dahinter ist zu erkennen, dass er lächelt. „Was soll ich sagen“, beginnt er. „Luftsprünge mache ich jedenfalls keine.“ Nach einer Pause sagt er: „Wir müssen hier alle mit einem Freispruch herauskommen.“