BVG will Maskenpflicht künftig selbst kontrollieren: Senat berät am Dienstag

Die Vorschrift zum Tragen eines Nasen-Mund-Schutz soll in die Nutzungsbedingungen aufgenommen werden.

Reisende mit Mundschutzmaske in einer Berliner U-Bahn (Archiv). 
Reisende mit Mundschutzmaske in einer Berliner U-Bahn (Archiv). Foto: imagoimages/Emmanuele Contini

Berlin-50 Euro soll es künftig kosten, wenn Passagiere der BVG ohne Schutzmaske angetroffen werden. Kontrolliert werden soll die Einhaltung schon bald von den BVG-eigenen Sicherheitsmitarbeitern, schreibt die Berliner Morgenpost. Eine entsprechende Vorschrift soll demnach am Dienstag im Senat behandelt werden. Anschließend, so die Morgenpost weiter, seien die nötigen rechtlichen Voraussetzungen gegeben.

Dem Tagesspiegel sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken dazu: „Unsere Sicherheitsleute sind unterrichtet und warten nur noch auf das ‚go‘!“

Die Maskenpflicht gilt nach BVG-Angaben „auch auf Bahnhöfen, in Haltestellenbereichen, auf Flughäfen und in Fährterminals“. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten demnach einfache Schutzmasken wie auch selbstgenähte Modelle, ein Tuch oder ein Schal.