CDU erhält zum Jahresende noch Großspende von 500.000 Euro

Die Union lag bei den Spendeneinnahmen 2020 weit vor allen anderen Parteien.

CDU-Fahnen vor dem Konrad-Adenauer Haus.
CDU-Fahnen vor dem Konrad-Adenauer Haus.imago images/Winfried Rothermel

Berlin-Die CDU hat ihre ohnehin schon erfolgreiche Bilanz bei Spendeneinnahmen im vergangenen Jahr kurz vor Silvester nochmals deutlich verbessert. Sie erhielt am 30. Dezember 500.000 Euro von einem Berliner Unternehmen, wie aus der Veröffentlichung durch den Bundestag hervorgeht. Damit flossen im Gesamtjahr 1,6 Millionen Euro durch Großspenden in die Kasse der CDU. Damit lag sie weit vor allen anderen Parteien, die im Vergleich zum Vorjahr zum Teil deutliche Einbrüche verzeichneten.

So musste sich der Koalitionspartner SPD mit einer einzigen Großspende von 50.001 Euro begnügen, 2019 hatten die Sozialdemokraten noch 206.651 Euro eingenommen. 340.000 Euro (2019: 485.000) gingen an die CSU, so dass beide Unionsparteien zusammen im vergangenen Jahr auf 1,94 Millionen Euro kamen. Die FDP nahm 101.001 Euro (2019: 360.000) durch zwei Großspenden ein, die AfD erhielt einmal 100.000 Euro (2019: 0), die Grünen wurden ebenfalls einmal bedacht - mit einer Summe von 51.000 Euro (2019: 335.001). Die Linke ging leer aus.

Insgesamt 2,242 Millionen Großspenden-Euro an die Bundestagsparteien

Insgesamt gaben Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen 2020 rund 2,242 Millionen Euro für Großspenden an die im Bundestag vertretenen Parteien aus - nach gut 1,922 Millionen im Vorjahr. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 flossen noch fast 2,7 Millionen auf die Konten der Parteien. Gerade in diesem Jahr werden Spenden für die Parteien ein wichtiger Baustein zur Finanzierung ihrer teuren Wahlkämpfe sein. Üblicherweise sprudelt diese Einnahmequelle in Wahljahren aber auch kräftiger.

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Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Geld vom Staat und Spenden. Einzelspenden über 50.000 Euro haben die Parteien dem Bundestagspräsidenten sofort zu melden, der die Angaben „zeitnah“ veröffentlichen muss. Zuwendungen, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden. Auch dieser wird dem Bundestagspräsidenten zugeleitet.