Charité: Besuchsverbot ab dem 27. Dezember

Die Charité verschärft die Besuchsregelung nach Weihnachten noch einmal. Mit wenigen Ausnahmen sind Patientenbesuche dann nicht mehr erlaubt.

Ab dem 27. Dezember gilt in der Charité ein Besuchsverbot.
Ab dem 27. Dezember gilt in der Charité ein Besuchsverbot.Imago/PEMAX

Berlin-Die Berliner Charité verschärft ab dem 27. Dezember ihre Besuchsregelungen. Wie das Klinikum auf seiner Internetseite mitteilt, herrscht dann bis auf wenige Ausnahmen ein Besuchsverbot. 

Stationäre und teilstationäre Patienten dürfen bis auf Weiteres keinen Besuch mehr empfangen, auch nicht außerhalb von Gebäuden. Ambulante Patienten dürfen keine Begleitperson zu ihrem Termin mitnehmen, sofern sie nicht zwingend auf Hilfe angewiesen sind. In diesen Ausnahmefällen dürfen sie von einer Person begleitet werden, die über einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test verfügt, der nicht älter als 24 beziehungsweise 48 Stunden sein darf.

Für Kinder, Schwangere, Schwerstkranke auf Intensivstationen oder Patienten in der Palliativmedizin bestehen Ausnahmen vom Besuchsverbot. Kinder und Jugendliche, die stationär an der Charité behandelt werden, dürfen einmal täglich von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen. Auch hier ist ein Negativ-Test für den Besucher Pflicht.
Schwangere dürfen von einer negativ getesteten Person in ambulante Bereiche begleitet werden. Besuche auf der Wochenstation sind aber nicht möglich. Schwerstkranke auf Intensivstationen dürfen in besonderen, kritischen Situationen einmal täglich von einer Person für eine Stunde besucht werden.

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