Corona: Anspruch auf kostenlose Bürgertests bis Ende Juni verlängert
Die Testverordnung sollte am 30. März auslaufen, nun bleibt sie bis 29. Juni in Kraft. Bürger können sich weiterhin auch ohne Symptome gratis testen lassen.

Im Kampf gegen Corona-Ansteckungen wird das Angebot kostenloser Schnelltests für alle bis in den Frühsommer verlängert. Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch diese „Bürgertests“ regelt, bleibt vorerst bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Das sehen Änderungen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, die am Mittwoch im Bundesanzeiger verkündet wurden.
Damit haben weiterhin alle Bürger auch ohne Symptome Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal. Mit dem Angebot sollen Ansteckungen angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen erkannt und verhindert werden.
Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zu Innenräumen und Veranstaltungen dienen, die ab diesem Sonntag aber nicht mehr flächendeckend angeordnet werden können.
