Von Sport bis private Treffen: Das erwartet Berlin in den kommenden Wochen
Der Lockdown wird bis Ende März verlängert. Aber es soll auch vorsichtige Lockerungen geben. Müller kündigt „Berliner Teststrategie“ an.

DAVIDS/Sven Darmer
Berlin-Der Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird in Berlin grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Gleichzeitig sollen aber künftig abhängig von der Entwicklung der Infektionslage weitere Lockerungsschritte möglich sein. Das beschloss der Senat am Donnerstag. Die neue Berliner Infektionsschutzverordnung gilt ab Sonntag.
Treffen mit mehr Freunden und Bekannten werden demnach in Berlin wieder möglich. Künftig sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt erlaubt, beschränkt auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre zählen nicht. Bisher durfte sich ein Hausstand nur mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen.
Berlin setzt damit eine Vereinbarung der Bund-Länder-Schalte vom Mittwoch um, bei der die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten haben.
In punkto Kindersport im Freien weicht Berlin aber von den Bund-Länder-Beschlüssen ab: Die Ausnahme für bis zu 20 Personen gilt nur für Kinder bis zwölf Jahren, statt 14 Jahren.
Einkaufen in Berlin mit Termin ab nächster Woche möglich
Die Geschäfte in Berlin dürfen in der nächsten Woche unter bestimmten Bedingungen und in eingeschränkter Form wieder öffnen. Einkaufen soll dann mit vorher gebuchten Terminen möglich sein. Bleibt der Corona-Inzidenzwert bei Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 100, kann eine begrenzte Anzahl von Kunden hinein – je nach Ladengröße zehn oder 20 Quadratmeter pro Kunde. Termine müssen aber vorher über das Internet gebucht werden. Gartencenter, Babyfachmärkte und Blumenläden dürfen ohne Terminvereinbarung öffnen.
Auch körpernahe Dienstleistungen wie Massagen oder Kosmetikbehandlungen dürfen ab kommenden Dienstag wieder stattfinden, allerdings müssen sich die Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche einem Schnelltest unterziehen. Kundinnen und Kunden brauchen einen tagesaktuellen Schnelltest.
Museen, Galerien, Gedenkstätten, Fahrschulen, die Tierhäuser von Zoo und Tierpark und das Aquarium dürfen ebenfalls wieder öffnen. In geschlossenen Räumen müssen Besucher eine medizinische Maske tragen.
Steigen die Infektionszahlen wieder über 100, können die erlaubten Öffnungen wieder zurückgenommen werden. Sinken sie hingegen unter 50, soll das Einkaufen weiter erleichtert werden. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche liegt derzeit in Berlin bei 70,5, wie aus dem aktuellen Lagebericht der Senatsgesundheitsverwaltung hervorgeht.
Erste Öffnungsschritte gibt es schon: Seit Montag dürfen die Berliner Friseursalons wieder ihre Dienste anbieten. Die schrittweise Öffnung der Schulen hat bereits am 22. Februar begonnen. Seitdem sind die Kinder der ersten drei Klassenstufen zumindest zum Teil zurück in der Schule. Ab 9. März sollen auch die vierten bis sechsten Klassen Wechselunterricht erhalten sowie die Abschlussklassen 10, 12 und 13 wieder verstärkt in die Schule kommen dürfen. Außerdem beenden die Kitas ihren Notbetrieb.
Müller kündigt eigene Teststrategie für Berlin an
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sprach von „einem großen Schritt nach vorne“ und kündigte eine eigene Corona-Teststrategie an. „Es gibt keine wirkliche nationale Teststrategie, die man nachlesen kann. Wir werden deshalb eine Berliner Teststrategie entwickeln, das haben wir heute schon besprochen“, sagte Müller im Anschluss an die Senatssitzung. Berlin werde dafür eigene Schnelltests kaufen, sagte Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Sie sollen vor allem an den rund einem Dutzend öffentlicher Teststellen in allen Teilen der Stadt angewendet werden. Ziel ist es, dass sich alle Berliner zumindest einmal pro Woche testen lassen können. Ein Starttermin wurde nicht genannt.
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) warf dem Bund vor, bei den Schnell- und Selbsttests zu langsam agiert zu haben. Berlin müsse in einen Modus kommen, dass breit getestet werden könne. Dadurch eröffnen sich Pop zufolge Möglichkeiten für weitere Öffnungen, wie zum Beispiel ab dem 22. März für Hotellerie und Gastronomie, wenn die Infektionszahlen das zulassen. (mit dpa)
- Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird angepasst. Demnach besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, FFP2-Maske oder Maske der Qualifizierung KN95.
- Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit (sog. 15-Kilometer-Regel) bei hohen Inzidenzen entfällt.
- Kontaktbeschränkung: Bei privaten Zusammenkünften dürfen 5 Personen aus zwei Haushalten gleichzeitig anwesend sein. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Geschäfte dürfen für sogenanntes „Click & Meet“ – das Einkaufen nach Terminbuchung und für ein festgelegtes Zeitfenster für eine begrenzte Kundenzahl – öffnen. Babyfachmärkte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ohne die Beschränkung auf „Click & Meet“ öffnen.
- Dienstleistungsgewerbe im Bereich Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Gesichtsnahe Dienstleistungen dürfen nur an Personen geleistet werden, die über einen tagesaktuellen negativen Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion verfügen.
- Fahrschulen, Boots- und Flugschulen dürfen wieder öffnen. Das Personal muss regelmäßige Testangebote bekommen.
- Sport im Freien ist mit bis zu fünf Personen kontaktfrei aus bis zu zwei Haushalten erlaubt. Ebenfalls zulässig ist der gemeinsame Sport in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 12 Jahren.
- Museen, Galerien, Gedenkstätten, die Tierhäuser von Zoo und Tierpark und das Aquarium dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Neben Zugangsbeschränkungen gilt in geschlossenen Räumen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
- Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird ermächtigt, in Zusammenarbeit mit den Pflegeheimen bei hohen Impfraten Erleichterungen von den Beschränkungen der Infektionsschutzmaßnahmen zu regeln.
- Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird am 6. März 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin verkündet und tritt damit am 7. März 2021 in Kraft.
