Corona: Brandenburg geht Sonderweg bei 2G plus
2G plus wird in der Gastronomie nicht gelten, wenn die Corona-Warnampel niedrige Werte anzeigt. Das Kabinett weicht damit von den Bund-Länder-Beschlüssen ab.

Potsdam-Brandenburg führt die 2G-plus-Regel in Gaststätten ein, geht dabei aber einen Sonderweg. Das Kabinett beschloss am Freitag auf Bitten der CDU eine Sonderregelung. Danach gilt die 2G-plus-Regelung nicht, wenn die Warnampel bei der Inzidenz neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 sieben Tage lang unter sechs bleibt (Gelb) und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten unter zehn Prozent liegt (Grün).
Die CDU hatte vor Problemen für die Gastronomie gewarnt und dann, wie es heißt, dem nun beschlossenen Kompromissvorschlag zugestimmt. Das rot-schwarz-grüne Kabinett in Brandenburg weicht mit der Sonderreglung von den Bund-Länder-Beschlüssen ab. 2G plus in der Gastronomie bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Booster-Geimpfte sind davon ausgenommen.
Brandenburg führt außerdem wie Berlin eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ein – dies hatten Bund und Länder empfohlen.
Das Coronavirus breitet sich auch in Brandenburg weiter aus. In den vergangenen sieben Tagen wurden im Land 503,3 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen gemeldet, wie das Robert-Koch-Institut am Freitag mitteilte. Vor einer Woche waren es noch 441,9 gewesen.
