Corona: Berlin verlängert die Maßnahmen bis Ende März

Der „Freedom Day“ am 20. März fällt aus: Berlin und Brandenburg wollen vorerst nicht lockern. In Brandenburg gilt etwa für bestimmte Bereiche weiterhin 3G.

Berlin: Passanten mit Mund-Nasen-Schutz gehen über die Tauentzienstraße (Archivbild).
Berlin: Passanten mit Mund-Nasen-Schutz gehen über die Tauentzienstraße (Archivbild).dpa/Christoph Soeder

Berlin und Brandenburg wollen auch über den sogenannten „Freedom Day“ am 20. März hinaus an Corona-Einschränkungen festhalten. Der Berliner Senat plant, die bisher geltenden Maßnahmen bis zum 31. März beizubehalten. Darauf habe man sich in der Senatssitzung am Dienstag verständigt, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) unter Verweis auf die Infektionslage. Ab April soll es dann nur noch wenige Basis-Schutzmaßnahmen geben. Dazu zählten die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen.

Für bestimmte Bereiche könne auch eine Testpflicht fortbestehen. „Wir haben uns heute verständigt, dass wir auch nach dem 1. April noch das Testen in den Schulen fortführen wollen, einfach aus Sicherheitsgründen“, sagte Giffey. Der Senat warte ab, welche Entscheidungen im Bundestag und Bundesrat diese Woche zu einer bundesgesetzlichen Grundlage für Maßnahmen nach dem 19. März getroffen würden. Der Senat werde dann bei einer Sondersitzung am Samstag über deren Umsetzung beschließen.

Brandenburg: Im Restaurant, Kino und Theater weiterhin 3G

Brandenburg verlängert die meisten Corona-Regeln bis zum 2. April, lockert aber auch einige Beschränkungen. Das Kabinett entschied am Donnerstag, dass die 3G-Regel in Friseurläden und Kosmetikstudios, in Hotels und im Ausflugsverkehr ab Freitag aufgehoben wird. Sie gilt aber weiterhin für Gaststätten, Theater und Kinos - dort haben also weiterhin nur Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete Zutritt.

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler bleibt dagegen ebenso wie die Testpflicht drei Mal pro Woche zunächst bis zum 2. April bestehen. In Kitas und Krippen müssen Kinder ab einem Jahr weiter an mindestens zwei Tagen pro Woche getestet werden.

Damit hat sich die rot-schwarz-grüne Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Die CDU hatte gefordert, die Maskenpflicht in Schulen und die 3G-Regel in Gaststätten und Hotels zu kippen, mit der Gäste nur geimpft, genesen oder mit negativem Corona-Test Zutritt haben. Die Grünen hatten dagegen die bisherigen Beschränkungen beibehalten wollen. (mit dpa)