Corona: Das gilt nach den Osterferien an Berliner Schulen
Schüler müssen sich in erhöhter Frequenz testen. Die Gesundheitsämter können für einzelne Schulen Zusatzmaßnahmen anordnen. Alle Änderungen im Überblick.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in einem Brief über die geplanten Corona-Maßnahmen an Berliner Schulen nach den Osterferien informiert. Die Testpflicht soll dem Schreiben zufolge weiterhin bestehen bleiben – nach den Ferien soll die Testfrequenz sogar erhöht werden.
Ab dem 25. April, dem ersten Schultag nach den Ferien, müssen sich Schüler sowie Dienstkräfte und sonstige Personen, die an der Schule tätig sind, eine Woche lang täglich testen. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme sollen die Schüler am Abend des Sonntags noch einen Selbsttest daheim durchführen.
Im aktuellen Brief an die Schulen informieren wir über zusätzliche Testungen nach den Osterferien für Schülerinnen, Schüler sowie das Schulpersonal.
— Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (@SenBJF) April 7, 2022
Zum Brief an die Schulen▶️https://t.co/SdtZZgSI5R pic.twitter.com/V9qEfsOjnh
Mit Blick auf die Infektionslage einzelner Schulen können die zuständigen Gesundheitsämter konkrete weitere Maßnahmen veranlassen. Das Gesundheitsamt – und nicht die Schule selbst – kann auch zusätzliche Testungen, eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht oder „Test to stay“-Maßnahmen für einzelne Klassen oder Jahrgänge anordnen.
