Corona: Das sind die neuen Regeln

Die bisherigen Corona-Regeln gelten nur noch bis Samstag. Dann sollen sie durch den „Basisschutz“ und eine „Hotspot-Regelung“ ersetzt werden. Was heißt das?

Die Maskenpflicht in der U-Bahn bleibt – sie fällt unter die Basisschutz-Maßnahmen.
Die Maskenpflicht in der U-Bahn bleibt – sie fällt unter die Basisschutz-Maßnahmen.Volkmar Otto

Die gegenwärtigen Corona-Maßnahmen gelten nur bis einschließlich Samstag. Danach werden sie ersetzt durch einen Basis-Infektionsschutz, den die Länderparlamente beschließen müssen. Für Hotspots können sie schärfere Auflagen machen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition wurde am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Damit die Länder Zeit für die nötigen Beschlüsse haben, können sie die geltenden Regeln übergangsweise bis zum 2. April in Kraft lassen. Alle künftigen Auflagen gelten dann jeweils längstens bis zum 23. September.

Länder können schärfere Regeln für Hotspots beschließen

Zu den Basisregeln gehören zum Schutz besonders verletzlicher Menschen Tests und eine Maskenpflicht etwa in Pflegeheimen, Kliniken und Arztpraxen, nicht länger aber in Schulen, in Geschäften oder Innenräumen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr bleibt in Kraft.

Für Gebiete, in denen sich eine gefährliche Corona-Variante ausbreitet oder in denen durch hohe Infektionszahlen eine Überlastung des Gesundheitswesens droht (Hotspots), können die Länderparlamente schärfere Regeln beschließen. Dazu zählen die bekannten 3G- und 2G-Nachweispflichten, erweiterte Maskenpflichten sowie Abstands- und Hygieneregeln – aber beispielsweise keine Begrenzung der Personenzahl für Veranstaltungen und auch keine Kontaktbeschränkungen mehr. Ein Hotspot kann auch ein ganzes Bundesland sein. Schwellenwerte, ab wann genau eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert.

Auch am Arbeitsplatz werden die Regeln gelockert. Die 3G-Regel fällt weg. Betriebe können weiter das Tragen von Masken festlegen, müssen aber nicht mehr verpflichtend Corona-Tests zur Verfügung stellen und Homeoffice ermöglichen.

Basisschutz:
  • Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber.
  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen.
  • Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas.
  • Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.
Hotspots:
  • Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen – darunter fielen auch Schulen.
  • Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).
  • Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten. Nicht mehr möglich sind künftig etwa Kontaktbeschränkungen.