Corona-Demo: Rabiater Einsatz der Polizei gefilmt und veröffentlicht
Auf einem Video ist zu sehen, wie ein Mann zu Boden gebracht wird. Die Polizei bestätigt die Echtheit des Videos, hat aber eine eigene Darstellung des Vorfalls.

Berlin-Eine polizeiliche Zwangsmaßnahme gegen einen Teilnehmer der Demonstration gegen die Corona-Verordnungen sorgt für Wirbel. Auf einem Video, das derzeit in sozialen Netzwerken wie Twitter geteilt wird, ist die laut Polizei „am 18. November 2020, gegen 15.10 Uhr, auf dem Platz des 18. März“ erfolgte Maßnahme zu sehen. Auf den vorliegenden Bildern wirkt der Mann renitent und provoziert die Einsatzkräfte offenbar mit stoischer Gelassenheit. Immer wieder geht er einem Beamten langsam und mit den Händen in den Taschen hinterher. Bedrohlich oder gewalttätig ist er aber offensichtlich nicht. Dann kommt es zur Eskalation.
Plötzlich wird er von einem Beamten rabiat am Kragen gepackt und zu Boden gebracht. Neben ihm ist ein aufgeregter Polizeihund mit Maulkorb zu sehen. Der Mann wehrt sich weiterhin nicht. Dann werden ihm von drei Polizisten die Hände auf dem Rücken fixiert. Um ihn herum stehen weitere Polizisten mit bellenden Hunden, die Maulkörbe tragen. Weitere Einsatzkräfte schirmen die Situation ab. Andere Demonstranten, darunter viele Frauen, schreien und reden auf die behelmten Polizisten ein. Dann bricht das Video ab.
— Digitaler Chronist (@DigitalerC) November 18, 2020
Die Polizei hat auf Anfrage der Berliner Zeitung Stellung genommen und beschreibt den Vorfall aus ihrer und der Sicht der Einsatzkräfte vor Ort. Grundlage der von der Bereitschaftspolizei durchgeführten „freiheitsbeschränkenden Maßnahme“ waren demnach „folgende Ordnungswidrigkeiten- sowie ein Strafermittlungsverfahren, bei denen der in der Videosequenz zu sehende Mann Betroffener bzw. Tatverdächtiger war“. Konkret ging es dabei laut Polizei um eine Ordnungswidrigkeit (Illegale Ansammlung), eine Straftat (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen) sowie eine weitere Ordnungswidrigkeit (Nichttragen der Mund-Nase-Bedeckung).
Die Polizei in ihrer Stellungnahme: „Im vorliegenden Fall war die Anwendung von unmittelbarem Zwang notwendig und auch verhältnismäßig, da alle anderen, milderen Mittel, wie die mehrmalige Aufforderung, den Platz zu verlassen, zuvor erfolglos waren.“ Und weiter: „Einsatzkräfte schilderten, dass der Tatverdächtige vor Einsetzen der Videoaufnahme fortwährend in provokanter Art und Weise den Kontakt zu den Einsatzkräften suchte und auch auf das Ansprechen sowie Wegschubsen durch die eingesetzten Kräfte nicht reagierte.“
Zu diesem Zeitpunkt hätten „die Räumungsmaßnahmen auf dem Platz des 18. März bereits über zwei Stunden“ angedauert. Dass der später zu Boden gebrachte Mann tatsächlich mehrere Aufforderungen und auch ein einmaliges Wegschubsen durch Polizisten ignoriert, ist auf dem Video deutlich zu sehen.

Dann allerdings weichen die Bilder von der offiziellen Darstellung der Polizei ab. So heißt es in der schriftlich vorliegenden Stellungnahme: „Weiterhin schilderten die am Einsatz beteiligten Beamtinnen und Beamten, dass sich der Mann bei Ergreifen seines Armes überraschend fallen ließ, um das mediale Interesse auf sich zu lenken. Die Einsatzkräfte konnten den überraschend und unvorhersehbaren Sturz des Mannes nicht verhindern.“
Auf dem Video ist jedoch deutlich zu sehen, dass der Mann am Kragen in Höhe des Halses und nicht am Arm gepackt wird. Ein Fallenlassen ist ebenfalls nicht eindeutig zu sehen. Ob der Polizist den Mann mit Schwung zu Boden bringt oder aber der Mann ausrutscht, ist nicht zweifelsfrei zu erkennen. Die Aussage der Einsatzkräfte, dass „sich der Mann bei Ergreifen seines Armes überraschend fallen ließ, um das mediale Interesse auf sich zu lenken“, wird von Bildern aber ebenfalls nicht gestützt.
Zum weiteren Einsatz teilte die Polizei mit: „Auf dem Boden liegend, versteifte er seine Arme und Beine derart, dass drei Einsatzbeamte nötig waren, um ihn aus dem Bereich der verbotenen Ansammlung zu führen. Bei der anschließenden Überprüfung, fernab vom Demonstrationsgeschehen, wurde der Festgenommene nach etwaigen Verletzungen befragt, was er verneinte.“
