Corona: Diese Teststellen in Berlin schließen jetzt

Die elf landeseigenen Teststellen müssen aus Kostengründen zumachen. PCR-Tests sind aber weiterhin vielerorts verfügbar – etwa beim Hausarzt.

Mitarbeiterin einer Corona-Teststation (Symbolbild).
Mitarbeiterin einer Corona-Teststation (Symbolbild).dpa/Christian Charisius

Die elf Corona-Teststellen, die vom Berliner Senat betrieben werden, müssen zum 31. März schließen. Wie die Gesundheitsverwaltung mitteilt, ist die Kündigung der Teststellen aufgrund fehlender Rechtsgrundlage und „haushalterischer Vorsicht“ notwendig. Der Anspruch auf kostenlose PCR-Tests für Personen, die ein positives Testergebnis durch einen Antigen-Schnelltest oder Selbsttest erhalten haben oder Covid-19-spezifische Symptome aufweisen, bleibe aber bestehen.

Berlin verfügt auch ohne die elf landeseigenen Teststellen weiterhin über eine breit aufgestellte Testinfrastruktur: So können Personen mit positivem Schnelltestergebnis, die symptomfrei sind, sich in zahlreichen Apotheken in der Stadt PCR-nachtesten lassen. Hinzu kommen mehr als 900 gewerbliche Corona-Teststationen, die weiterhin kostenlose Bürgertests durchführen. Die Gesamtkapazität liegt hier bei rund 500.000 Tests pro Tag.  Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Corona-Testverordnung am Mittwochabend verlängert. Damit hat jeder bis zum 29. Juni Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest. Die Teststellen des Senats schließen trotz der Verlängerung der Verordnung, wie ein Sprecherin der Gesundheitsverwaltung bestätigt.

Die gewerblichen Teststellen führen in der Regel keine PCR-Nachtestung durch. Einzige Ausnahme: Wenn in einer gewerblichen Teststelle eine Person positiv durch einen Schnelltest getestet wurde, kann sie direkt vor Ort einen kostenlosen PCR-Test bekommen.

PCR-Tests immer seltener notwendig

Personen mit Covid-19-spezifischen Symptomen können wie bisher bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einen kostenfreien PCR-Test bekommen, auch ohne Vorliegen eines positiven Antigen-Schnelltests.

Eine Pflicht zur PCR-Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltest-Ergebnisses besteht für die meisten Menschen nicht mehr, wie die Gesundheitsverwaltung weiter mitteilt. Verpflichtet dazu sind lediglich Personen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind. Auch zum „Freitesten” zur Beendigung der Isolation reicht grundsätzlich ein negativer Antigen-Schnelltest, das gilt auch für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Diese Teststellen schließen in Berlin:
  • Testzentrum Plaza: Frankfurter Allee 71-77
  • Testzentrum Lichtenberg: Treskowallee 8
  • Testzentrum Marzahn-Hellersdorf: Jänschwalder Straße 4
  • Testzentrum Wedding: Müllerstraße 143
  • Testzentrum Neukölln: Leinestraße 37-45
  • Testzentrum Berlin Nord: Groscurthstraße 29-33
  • Testzentrum Spandau: Am Juliusturm 64
  • Testzentrum Steglitz-Zehlendorf: Schloßstraße 37
  • Testzentrum Tempelhof-Schöneberg: Mariendorfer Damm 64
  • Testzentrum Oberschöneweide: Ernst-Ziesel-Straße 1
  • Testzentrum Reinickendorf: Scharnweberstraße 11