Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bankmanager

Die landeseigene Investitionsbank zahlte ohne ausreichende Kontrolle Corona-Hilfen aus. Politisch verantwortlich dafür sind die Spitzen des Berliner Senats.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf Verantwortliche der IBB, darunter zwei Vorstände. Es geht um mutmaßlichen Betrug bei den Corona-Soforthilfen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf Verantwortliche der IBB, darunter zwei Vorstände. Es geht um mutmaßlichen Betrug bei den Corona-Soforthilfen.imago images/Stefan Zeitz

Berlin-Der Skandal um den tausendfachen und millionenschweren Betrug bei staatlichen Corona-Soforthilfen hat juristische Konsequenzen. Jetzt wird gegen den Vorstandschef der Investitionsbank Berlin (IBB), Jürgen Allerkamp, und weitere Verantwortliche der Bank ermittelt. Gleichzeitig weitet sich der Blick auf die politischen Verantwortlichen, Wirtschaftssenatorin und IBB-Aufsichtsratschefin Ramona Pop (Grüne), den Regierenden Bürgermeister Michael Müller und Finanzsenator Matthias Kollatz (beide SPD). Sie haben die landeseigene Bank damit beauftragt, das Hilfsprogramm aufzulegen. Auch in der IBB herrscht nach Informationen dieser Zeitung erhebliche Verärgerung über den Vorgang. Mitarbeiter verweisen auf das Lob, das der IBB wegen des unbürokratischen Vorgehens zunächst gezollt worden war.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf Verantwortliche der IBB, darunter zwei Vorstände. Das sagte Martin Steltner, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, am Dienstag der Berliner Zeitung. Es gebe den Anfangsverdacht der Untreue beziehungsweise der Beihilfe zur Untreue. Dabei gehe es darum, dass Geld ohne ausreichende Kontrollmechanismen zum Schutz vor Missbrauch ausgezahlt wurde. Wie Steltner weiter sagte, gebe es derzeit 2200 Verfahren wegen mutmaßlichen Betrugs bei den Corona-Soforthilfen.

Das Soforthilfeprogramm galt (und gilt) in Berlin als eines der wirksamsten staatlichen Instrumente, die wirtschaftlichen Härten der Corona-Pandemie abzufedern. Berlin ist mangels großer industrieller und produzierender Arbeitgeber die mit Abstand größte Dienstleistungsmetropole Deutschlands und verfügt über einen besonders hohen Anteil von Kleinunternehmen und Solo-Selbstständigen vor allem in der Veranstaltungs-, aber auch in der Kulturbranche.

Am letzten März-Wochenende startete das Berliner Programm der Soforthilfen für Kleinstunternehmer, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Nach wenigen Tagen wurden die Anträge in ein Bundesprogramm überführt. Nachdem insgesamt knapp 1,8 Milliarden Euro ausgezahlt und fast 212.000 Anträge bedient wurden, wurde auch dieses Programm Ende Mai geschlossen. Im Schnitt flossen etwa 8500 Euro an die Empfänger.

Jedoch herrschte bei der Vergabe große Unsicherheit. Denn die Auszahlung war an Bedingungen geknüpft. Waren die anfangs vom Land Berlin vergebenen 5000-Euro-Zuschüsse auch für den Lebensunterhalt gedacht und verwendbar, wurde das für die ab 1. April geflossenen 9000 oder 15.000 Euro des Bundes ausgeschlossen. Schon bald zahlten die ersten Freiberufler bereits überwiesene Hilfe freiwillig zurück. Es herrschte große Verunsicherung.

Befeuert wurde die Unsicherheit, als die IBB ab Anfang Mai jeden Soforthilfe-Empfänger direkt anschrieb. Mit „Belehrung“ war der zweiseitige Brief überschrieben, in dem die Bank dem Empfänger nahelegte, die Angemessenheit der Bezüge noch einmal zu überprüfen. Am Ende dann der Hinweis, dass Falschangaben mit Geld- und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden könnten. Die Zahl der Rückzahlungen schnellte daraufhin nach oben. Hatten Anfang Mai noch etwa 4100 Antragsteller insgesamt mehr als 36 Millionen Euro Soforthilfe zurückgezahlt, waren es Stand Montag dieser Woche 18.751 Rückzahlungen über zusammen 125,2 Millionen Euro.

Am Dienstag verteidigte Finanzsenator Kollatz im Anschluss an die Senatssitzung die Soforthilfe. Aus der Bundesregierung habe es damals das Motto gegeben: erst bezahlen, dann kontrollieren. Dem sei der Senat gefolgt. Kollatz hält die unbürokratische Auszahlung weiter für richtig. „Es war klar: Wenn wir aufwendige Verfahren machen, dann sind viele der kleinen, selbstständigen Betriebe tot.“ Außerdem liege der Anteil der Betrugsfälle bei weit unter einem Prozent.

Auch Wirtschaftssenatorin Pop steht zum damaligen Vorgehen. In einer Stellungnahme auf Anfrage der Berliner Zeitung erinnert sie daran, dass mit der Soforthilfe „allein in Berlin bislang 360.000 Arbeitsplätze gesichert wurden“.

Anfang Juli kam es in Berlin zum ersten Strafprozess wegen Corona-Betrugs. Ein 31-jähriger selbstständiger Gebäudereiniger hatte mehrere Firmen gegründet und zu Unrecht 35.000 Euro erhalten. Sein Verteidiger Andreas Gerlach warf dem Senat vor, seinem Mandanten und vielen anderen aus ähnlich prekären Branchen das Betrügen viel zu leicht gemacht zu haben. „Plötzlich hatten alle die Taschen voller Geld“, sagte er. In seinen Augen säßen die Hauptverantwortlichen in der Wirtschaftsverwaltung. Sein Mandant wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.