Corona-Impfpass: Das plant die EU
Beinhalten sollen solche Nachweise neben Angaben zur Person, dem verwendeten Impfstoff und den ausstellenden Behörden auch eine Art elektronisches Siegel.

Brüssel-Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich auf Empfehlungen dazu geeinigt, welche Informationen sogenannte Corona-Impfpässe enthalten sollen. Das teilte die Europäische Kommission mit. Ziel ist demnach die Vergleichbarkeit und gegenseitige Anerkennung solcher Dokumente in allen 27 Ländern.
Nachweise über Impfungen sollen demnach sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form möglich sein. Neben Basisinformationen etwa zur Person, dem verwendeten Impfstoff und der ausstellenden Behörden soll es eine Art elektronisches Siegel geben, zum Beispiel einen QR-Code oder eine Registrierung. Ziel sei, den Impfstatus einer Person schnell und eindeutig festzustellen, heißt es in den Richtlinien. Später könnten damit auch weitere Informationen verlinkt werden, hieß es.
Die Richtlinien sollen den Angaben zufolge nun weiter beraten und ausgearbeitet werden. Wann die vergleichbaren Impfausweise eingeführt werden, blieb offen. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides teilte mit: „Gegenseitig anerkannte Impfnachweise werden ein wichtiges Instrument für die Bürger während der Pandemie, aber auch, nachdem wir sie überwunden haben.“
