Berliner Senat will Maskenpflicht scharf kontrollieren und droht mit Bußgeld

Notbetreuung in Kitas nur für systemrelevante Berufe. Beim Homeoffice findet der Senat noch keine Linie. 

 Michael Müller (SPD).    
Michael Müller (SPD). dpa/Christophe Gateau

Berlin-Diesmal ging es vergleichsweise schnell. Rund drei Stunden lang tagte die Berliner Landesregierung am Mittwochnachmittag. Dann beschloss sie die weitgehende Übernahme der Corona-Beschlüsse aus dem Bund-Länder-Treffen vom Vortag. Die Regeln sollen in Berlin ab Sonnabend gelten. Verschärfungen gibt es bei der Regelung des Notbetriebs in Kindertagesstätten. Genauere Regelungen zu einer Homeoffice-Pflicht werden auf nächste Woche verschoben.

Konkret bedeutet die am Mittwoch getroffene Festlegung, dass in Berlin jetzt wie in anderen Bundesländern auch in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften die Pflicht zum Tragen von FFP2- beziehungsweise OP-Masken besteht. Dies Pflicht werde kontrolliert, Verstöße mit einem Bußgeld geahndet. Da diese Masken immer wieder nachgekauft werden müssen, sollen sie nach Worten des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller an Bedürftige verteilt werden. Ähnlich wie im Frühjahr beim ersten Lockdown solle es Ausgabestellen in den Bezirken geben.

Der SPD-Politiker begründete die verschärfte Maskenpflicht wie die anderen Maßnahmen mit der Furcht vor einer offenbar hochansteckenden Virus-Mutation, die von Großbritannien und Irland aus inzwischen auch nach Berlin gelangt sei. Es sei im aktuellen Lockdown schon viel erreicht worden, so Müller, und er wisse auch, „dass die übergroße Mehrheit die Vorgaben beachtet“, doch die Mutation zwinge zum Handeln.

Am Mittwoch meldete der landeseigene Krankenhausbetrieb Vivantes, dass die Corona-Variante auf einer Station der Klinik für Inneres und Kardiologie des Humboldt-Klinikums in Reinickendorf bei vier Patienten und zwei Mitarbeitern nachgewiesen wurde. Es bestehe „keine Kenntnis von vorherigen Aufenthalten in Großbritannien“, teilte die Gesundheitsverwaltung mit. 

Eine Verschärfung plant der Senat bei der Notbetreuung in den Kindertagesstätten. So sollen Kitas nur noch für Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen – wobei ein Elternteil ausreicht – beziehungsweise Alleinerziehenden sowie für Kinder in einer „sozial schwierigen Situation“ oder mit „besonderen pädagogischen Bedarfen“ öffnen, hieß es aus der Bildungsverwaltung. Die Liste der systemrelevanten Berufe solle am Donnerstag den Kita-Trägern übermittelt und auf den Internetseiten der Verwaltung veröffentlicht werden. Manche Kitas hatten zuletzt eine Belegung von 50 Prozent und mehr trotz Notbetreuung gemeldet.

Aufgeschoben hat der Senat eigene Passagen zur geplanten Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber. Man wolle erst die neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums studieren und dann entscheiden, „ob wir unsere Regeln daran anpassen oder ob wir eigene Akzente setzen“, sagte Müller.